Verwaltungsgericht Düsseldorf weist Klage der Deutschen Umwelthilfe zurück

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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Landeshauptstadt Düsseldorf (Az: 6 K12341/17) als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen. Das Gericht folgte damit der Argumentationslinie der Landeshauptstadt.

Die Stadt wird nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Das Verwaltungsgericht hat Berufung zum Oberverwaltungsgericht NRW sowie auch Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Wegen des laufenden Verfahrens wird es seitens der Landeshauptstadt Düsseldorf darüber hinaus keine Auskünfte geben.

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. wollte erreichen, dass die Stadt Düsseldorf alle bei ihr zugelassenen, von dem so genannten Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns, die mit dem Motor des Typs EA 189 EU 5 ausgestattet sind, stilllegt. Davon wären in Düsseldorf rund 600 Fahrzeuge betroffen gewesen.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf setzt die Stilllegung von einzelnen Fahrzeugen voraus, dass die Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt zurückgenommen wird, oder dass von dort angeordnete Nachrüstungen vom jeweiligen Halter nicht fristgerecht vorgenommen werden.