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Grundflächenzahl (GRZ)

Grundflächenzahl (GRZ)

In Bebauungsplänen wird in der Regel als Maß der baulichen Nutzung unter anderem eine Grundflächenzahl festgesetzt (dargestellt als zum Beispiel 0,4 oder als Grundflächenzahl = 0,4).

Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche bei einem Bauvorhaben je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind (§ 19 Baunutzungsverordnung).

Beispiel:

Bei einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Grundstücksfläche von 1.000 Quadratmeter dürfen hiervon bis zu 400 Quadratmeter überbaut werden.