Klage, Nachbarklage, Widerspruch

Klage, Nachbarklage, Widerspruch

Klage

Gegen einen Verwaltungsakt (nachfolgend Bescheid genannt) des Bauaufsichtsamtes (unter anderem Baugenehmigung, Vorbescheid, Ablehnung, Zurückweisung, Gebührenbescheid, Ordnungsverfügung) können Sie direkt Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Das für Düsseldorf zuständige Verwaltungsgericht ist das Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf.

Nachbarklage

Gegen eine einem Dritten erteilte Baugenehmigung oder Vorbescheid können Sie, wenn Sie durch einen Bescheid in eigenen Rechten verletzt werden, Klage erheben. Ist Ihnen dieser Bescheid mit Rechtsbehelf bekannt gegeben worden, gilt hierfür eine Frist von einem Monat.

Sollte Ihnen die Baugenehmigung nicht bekannt gegeben worden sein, müssen Sie ohne Verzug Ihre Rechte durch eine Klage geltend machen, sobald Sie erkennen können, dass Sie möglicherweise in Ihren Rechten verletzt sind.

Widerspruch

Aufgrund des Bürokratieabbaugesetzes I, welches am 15.04.2007 in Kraft getreten ist, wurde das Widerspruchsverfahren unter anderem für Bescheide der Bauaufsichtsämter abgeschafft.