Antrag und Information
Wann erhält Ihr Kind einen Schwerbehindertenausweis?
Einen Schwerbehindertenausweis kann Ihr Kind kostenlos erhalten, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wird. Das wird geprüft, wenn Sie den Antrag bei uns eingereicht haben.
Ein Schwerbehindertenausweis kann zum Beispiel bei folgenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgestellt werden:
- Chronische Erkrankungen
- Entwicklungsverzögerungen
- Autismus-Spektrum-Störungen
- ADHS
- Körperliche oder neurologische Erkrankungen
- Krebserkrankungen
- Psychische Erkrankungen
Die gesundheitliche Beeinträchtigung muss länger als sechs Monate bestehen.
Jedes Kind ist anders
- Deshalb betrachten wir die individuelle Situation Ihres Kindes.
- Dabei gelten bundesweit einheitliche gesetzliche Vorgaben.
- Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigung auf die Teilhabe Ihres Kindes im Alltag auswirkt und welche Unterstützung notwendig ist.
Welche Vorteile kann der Schwerbehindertenausweis bieten?
In den Schwerbehindertenausweis werden der Grad der Behinderung (GdB) und eventuell auch Merkzeichen eingetragen.
Daraus können sich verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Kind ergeben.
Zum Beispiel:
- Nachteilsausgleiche in Schule oder Ausbildung (beispielsweise mehr Zeit bei Prüfungen)
- Unterstützung durch eine Assistenzkraft, zum Beispiel in der Freizeit oder Schule
- Steuerliche Entlastungen für Familien
- Kostenlose oder ermäßigte Fahrten mit Bus und Bahn, Beiblatt mit Wertmarke
- Nutzung von Behindertenparkplätzen
- Ermäßigter oder kostenloser Eintritt in vielen Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Wie können Sie den Antrag einreichen?
Sie haben folgende Möglichkeiten, einen Schwerbehindertenausweis für Ihr Kind zu beantragen:
- Online
- Antrag mit der Post zusenden, Antragsformular
- Telefonische Beantragung
- Persönliche Antragstellung nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Amt für Soziales und Jugend
Hilfen bei Schwerbehinderung
Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf
Info-Telefon 0211 89-91
schwerbehindertenrecht@duesseldorf.de
Infotheke
Nutzen Sie auch gerne unsere Infotheke, wenn Sie Fragen haben oder sich das Antragsformular persönlich abholen möchten. Die Anträge erhalten Sie auch im Bürgerbüro.
Wie geht es weiter?
Mehr erfahren
Welche Unterlagen werden benötigt?
Damit wir die gesundheitliche Situation Ihres Kindes beurteilen können, benötigen wir medizinische Unterlagen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Befundberichte von Ärzt*innen
- Krankenhausberichte
- Reha-Berichte
- Pflegegutachten
Hilfreich können außerdem sein:
- "Gesamtplan", wenn Ihr Kind bereits Eingliederungshilfe erhält
- Berichte von Kita oder Schule
- Unterlagen der Frühförderung
- Pädagogische Einschätzungen
Aktuell und vollständig
- Reichen Sie möglichst aktuelle Unterlagen ein. Das kann die Bearbeitung beschleunigen.
- Bitte senden Sie uns nur Kopien und keine Originale.
- Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto besser können wir die gesundheitliche Situation Ihres Kindes beurteilen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
- Es dauert in der Regel mehrere Monate, bis Sie einen Bescheid von uns erhalten. Wir bitten um Verständnis und danken Ihnen für Ihre Geduld.
- Wenn Sie mit dem Antrag aktuelle medizinische Unterlagen zusenden, können wir diesen schneller bearbeiten.
- Falls Sie Eingliederungshilfe oder andere Leistungen beim Amt für Soziales und Jugend beantragt haben, teilen Sie uns dies gerne mit.
Mit Ihrer Zustimmung fordern wir für uns wichtige Unterlagen direkt an, um Ihnen Arbeit abzunehmen und Ihren Antrag schneller zu bearbeiten.
- Wichtig ist auch, dass Ihr Antrag vollständig ausgefüllt und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben ist.
Kann eine andere Person den Ausweis beantragen?
Ja, das geht. Wir benötigen dafür aber eine Vollmacht. Sie muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben sein.
Die Vollmacht kann direkt mit dem Antrag eingereicht oder später zugeschickt werden.
Vollmacht zum Ausfüllen
Hat sich die Gesundheit Ihres Kindes verschlechtert?
- Vielleicht hat sich der Gesundheitszustand Ihres Kindes verändert oder es sind neue Erkrankungen hinzugekommen.
- Dann können Sie einen Änderungsantrag stellen. Der Ablauf ist der gleiche wie bei Ihrem ersten Antrag.
- Es kann sein, dass sich der Grad der Behinderung (GdB) oder die Merkzeichen ändern.
- Reichen Sie bitte möglichst aktuelle ärztliche Unterlagen ein. Das kann die Bearbeitung beschleunigen.
Der Schwerbehindertenausweis ist nicht mehr auffindbar?
Keine Sorge - das kann passieren.
Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei uns. Wir stellen Ihnen einen neuen Schwerbehindertenausweis aus. Dieser wird Ihnen per Post zugesandt.
Leider können wir keinen Ausweis vor Ort ausstellen.
Der Schwerbehindertenausweis Ihres Kindes läuft ab?
- Da sich Kinder weiterentwickeln, stellen wir die Ausweise meistens befristet aus.
- Wir prüfen in bestimmten Abständen nach: Ist die gesundheitliche Beeinträchtigung Ihres Kindes noch aktuell?
- Wenn eine Nachprüfung ansteht, melden wir uns rechtzeitig bei Ihnen.
- Während der Nachprüfung bleibt alles unverändert. Läuft der Ausweis in dieser Zeit ab, stellen wir selbstverständlich einen neuen Ausweis für die Übergangszeit aus.
Der Ausweis Ihres Kindes läuft bald ab, aber Sie noch nichts von uns gehört?
Dann melden Sie sich einfach bei uns.
Die Adresse hat sich geändert?
Umzug innerhalb von Düsseldorf
Bitte melden Sie sich telefonisch, per Post oder per E-Mail bei uns, damit wir Ihre Daten aktualisieren können.
Umzug außerhalb von Düsseldorf
Bitte informieren Sie uns per Post oder per E-Mail. Ihre Akte geben wir dann an den neuen zuständigen Ansprechpartner weiter.
Kontakt
Amt für Soziales und Jugend
Hilfen bei Schwerbehinderung
Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
Telefon 0211 89-91
schwerbehindertenrecht@duesseldorf.de
Infotheke
Nutzen Sie auch gerne unsere Infotheke, wenn Sie Fragen haben.