Antrag und Information
Wer bekommt den Schwer-Behinderten-Ausweis?
Den Ausweis bekommen Menschen mit einer starken Behinderung.
Der Grad der Behinderung ist dann höher als 50.
Auch bei manchen Krankheiten gibt es den Ausweis.
Zum Bespiel bei Krebs.
Oder wenn eine Krankheit länger als 6 Monate dauert.
Wie wird das entschieden?
- Ärztinnen und Ärzte prüfen Ihre Situation.
- Dafür gibt es genaue Regeln.
- Diese Regeln heißen Versorgungs-Medizin-Verordnung.
Wie können Sie den Antrag stellen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten
- Sie können den Antrag im Internet ausfüllen.
Hier ist der Link: www.elsa.nrw.de
- Sie können den Antrag mit der Post schicken.
Den Antrag finden Sie hier.
Drucken Sie den Antrag aus.
Sie müssen den Antrag ausfüllen.
Dann schicken Sie uns den Antrag mit der Post an unsere Adresse.
- Sie können uns anrufen.
Wir helfen Ihnen am Telefon.
- Sie können persönlich zu uns kommen.
Bitte machen Sie vorher einen Termin.
Adresse und Telefon
Amt für Soziales und Jugend
Hilfen bei Schwerbehinderung
Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
E-Mail: schwerbehindertenrecht@duesseldorf.de
Infotheke
Sie können auch zur Infotheke kommen.
- Sie werden beraten.
- Sie erhalten den Antrag.
- Anträge gibt es auch im Bürgerbüro.
Wie geht es weiter?
Hier erfahren Sie mehr: Einfach klicken
Welche Unterlagen brauchen wir?
Wir benötigen Ihren Antrag.
Außerdem brauchen wir medzinische Unterlagen.
Diese Unterlagen zeigen, welche Beeinträchtigungen Sie haben.
Zum Beispiel körperliche, geistige oder seelische.
Und wie stark diese Ihr Leben beeinflussen.
Sie können uns die Unterlagen mit dem Antrag schicken.
Bitte schicken Sie nur Kopien. Keine Originale.
Die Unterlagen sollen nicht älter als zwei Jahre sein.
Wenn Sie keine Unterlagen haben.
Dann fragen Ihre Ärztinnen oder Ärzte.
Medizinische Unterlagen sind zum Beispiel:
- Befund-Berichte von Ärztinnen oder Ärzten
- Krankenhaus-Berichte
- Reha-Berichte
- Pflegegutachten
Wie lange dauert die Bearbeitung?
- Die Bearbeitung braucht Zeit.
Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Sie erhalten auf jeden Fall einen Bescheid.
- Sie können uns helfen, den Antrag schneller zu bearbeiten.
Schicken Sie gleich medizinische Unterlagen mit.
Wichtig ist:
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus.
- Unterschreiben Sie den Antrag.
Soll eine andere Person den Antrag stellen?
- Dann brauchen wir eine Vollmacht von Ihnen.
Mit der Vollmacht kann diese Person den Antrag für Sie stellen.
- Sie können die Vollmacht zusammen mit dem Antrag schicken.
Oder Sie schicken uns die Vollmacht später.
- Hier finden Sie die Vollmacht zum Ausfüllen: Einfach klicken
Was sind Nachteilsausgleiche?
Menschen mit Schwer-Behinderung haben im Alltag oft Schwierigkeiten.
Darum gibt es Nachteilsausgleiche.
Das sind Hilfen und Vorteile.
So wird das Leben mit einer Behinderung leichter.
Zum Beispiel:
- weniger Steuern bezahlen
- Erleichterungen im Beruf
- kostenlos oder günstiger mit Bus und Bahn fahren
- keine oder weniger Kfz-Steuer bezahlen
- auf einem Behinderten-Parkplatz parken
- keine oder weniger Gebühren für den Rundfunk bezahlen
- weniger oder keinen Eintritt im Museum, Zoo oder Theater zahlen
Welche Hilfen und Vorteile Sie erhalten, hängt vom Grad der Behinderung (GdB) ab.
Auch die Merkzeichen sind wichtig.
Beides steht im Schwer-Behinderten-Ausweis.
Hier finden Sie mehr Informationen: Einfach klicken
Welche Ratgeber gibt es?
Es gibt Ratgeber für Menschen mit einer Schwer-Behinderung.
Zum Beispiel vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Es gibt ihn in leichter Sprache.
Der Ratgeber erklärt
- das Antrags-Verfahren,
- die Merkzeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis,
- welche Hilfen und Erleichterungen es gibt.
Hier finden Sie den Ratgeber: Einfach klicken
Hat sich Ihre Gesundheit verschlechtert?
- Sie können einen Änderungs-Antrag stellen.
- Der Ablauf ist wie beim ersten Antrag.
- Schicken Sie bitte aktuelle ärztliche Unterlagen mit.
Dann können wir den Antrag schneller bearbeiten.
- Wir prüfen, ob sich Ihr Grad der Behinderung geändert hat.
- Oder ob sich Merkzeichen ändern.
Sie finden Ihren Ausweis nicht mehr?
- Bitte melden Sie sich bei uns.
Sie können anrufen.
Oder eine E-Mail schreiben.
- Wir stellen Ihnen einen neuen Schwer-Behinderten-Ausweis aus.
- Sie bekommen den neuen Ausweis mit der Post.
- Vor Ort können wir leider keinen Ausweis ausstellen.
Ihr Ausweis läuft bald ab?
- Bitte melden Sie sich bei uns.
Sie können anrufen.
Oder eine E-Mail schreiben.
- Wir prüfen, ob Ihr Schwer-Behinderten-Ausweis verlängert werden kann.
Ihre Adresse hat sich geändert?
Umzug innerhalb von Düsseldorf
- Bitte melden Sie sich bei uns.
Sie können anrufen.
Oder eine E-Mail schreiben.
Oder einen Brief schicken.
- Wir ändern dann Ihre Daten.
Umzug außerhalb von Düsseldorf
- Bitte informieren Sie uns.
Sie können eine E-Mail schreiben.
Oder einen Brief schicken.
- Wir schicken Ihre Unterlagen an die neue zuständige Stelle.
Kontakt
Amt für Soziales und Jugend
Hilfen bei Schwerbehinderung
Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
Telefon 0211 89-91
schwerbehindertenrecht@duesseldorf.de
Infotheke
- Sie haben Fragen?
- Dann kommen Sie gerne zu unserer Infotheke.
- Hier erhalten Sie Informationen und Unterstützung.
- Mehr dazu finden Sie hier: Einfach draufklicken