Mittendrin

Fröhliches Mädchen mit Down-Syndrom und ihre Familie, Foto: iStock, Rawpixel

Mittendrin

Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderung
ab dem Schuleintritt

Sport machen, eine Ausbildung beginnen, ein Hobby ausüben oder alleine wohnen – dafür benötigen junge Menschen mit Behinderung manchmal Unterstützung und mit der Eingliederungshilfe kann diese finanziert werden. Sie hilft, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene teilhaben können, egal ob in der Schule, im Job oder in der Freizeit.

Beratung

Beratung

Falleingangsmanagement

Egal, ob Sie sich beraten lassen möchten oder einen Antrag stellen wollen – wir sind für Sie da und unterstützen Sie gerne. Unser Falleingangsmanagement ist Ihre erste Anlaufstelle, wenn Sie noch keine Eingliederungshilfe beantragt haben.

Wir sprechen gemeinsam über Ihre Wünsche und Ihren Unterstützungsbedarf. Wir erklären Ihnen die nächsten Schritte und sagen Ihnen, welche Unterlagen wir benötigen. Nach dieser Beratung erhalten Sie eine feste Ansprechperson.

Die Beratung kann bei uns vor Ort oder online stattfinden. Sprechen Sie uns gerne auch für weitere Möglichkeiten im Stadtgebiet an. Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin bei uns.

Amt für Soziales und Jugend
Eingliederungshilfe

Willi-Becker-Allee 8
Telefon 0211 - 89-96468
eingliederungshilfe@duesseldorf.de

Fragen und Antworten

Welches Ziel hat die Eingliederungshilfe?

Die Eingliederungshilfe soll eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen – in der Schule, im Beruf, in der Freizeit oder zu Hause. Das bedeutet, alle sollen

  • so leben können, wie sie möchten.
  • überall mitmachen können.
  • selbst entscheiden, wo sie wohnen und arbeiten möchten.

Für welche Bereiche gibt es Eingliederungshilfe?

Die Eingliederungshilfe kann für folgende Bereiche eingesetzt werden:

Bildung
Beispiele: Schulbegleitung oder Studienassistenz

Soziale Teilhabe
Beispiele: Freizeitassistenz, Autismustherapie oder betreutes Wohnen

Eingliederungshilfe kann auch für medizinische Rehabilitation oder für Hilfen am Arbeitsplatz in Frage kommen. 

Gerne schauen wir mit Ihnen gemeinsam nach den Möglichkeiten.
 

Wer kann Eingliederungshilfe erhalten?

Hilfen zur Eingliederung können junge Menschen mit einer

  • körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder
  • einer drohenden Behinderung

von uns erhalten, wenn dadurch die Teilhabe im Alltag eingeschränkt ist.

 

Welche Gesetze regeln die Eingliederungshilfe?

Grundlage für unsere Unterstützung sind folgende Gesetze:

Die passende Grundlage finden wir gemeinsam mit Ihnen heraus.

Gibt es weitere Beratungsangebote?

Wenn Sie möchten, können Sie sich noch zusätzlich von den Verfahrenslotsen beraten lassen, auch wenn Sie noch weitere Hilfe benötigen. Die Verfahrenlotsen unterstützen Sie unabhängig und kostenlos.

  • Amt für Soziales und Jugend
    Willi-Becker-Allee 8
    40227 Düsseldorf
  • Eingang barrierefrei, Aufzug, taktile Leitlinien, Behinderten-WC, Wickelraum, Behindertenparkplatz