Fragen und Antworten
Welches Ziel hat die Eingliederungshilfe?
Die Eingliederungshilfe soll eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen – in der Schule, im Beruf, in der Freizeit oder zu Hause. Das bedeutet, alle sollen
- so leben können, wie sie möchten.
- überall mitmachen können.
- selbst entscheiden, wo sie wohnen und arbeiten möchten.
Für welche Bereiche gibt es Eingliederungshilfe?
Die Eingliederungshilfe kann für folgende Bereiche eingesetzt werden:
Bildung
Beispiele: Schulbegleitung oder Studienassistenz
Soziale Teilhabe
Beispiele: Freizeitassistenz, Autismustherapie oder betreutes Wohnen
Eingliederungshilfe kann auch für medizinische Rehabilitation oder für Hilfen am Arbeitsplatz in Frage kommen.
Gerne schauen wir mit Ihnen gemeinsam nach den Möglichkeiten.
Wer kann Eingliederungshilfe erhalten?
Hilfen zur Eingliederung können junge Menschen mit einer
- körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder
- einer drohenden Behinderung
von uns erhalten, wenn dadurch die Teilhabe im Alltag eingeschränkt ist.
Welche Gesetze regeln die Eingliederungshilfe?
Grundlage für unsere Unterstützung sind folgende Gesetze:
- Eingliederungshilfe für junge Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung:
Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch
- Eingliederungshilfe für junge Menschen mit seelischer Behinderung:
Sozialgesetzbuch - Achtes Buch
Die passende Grundlage finden wir gemeinsam mit Ihnen heraus.
Gibt es weitere Beratungsangebote?
Wenn Sie möchten, können Sie sich noch zusätzlich von den Verfahrenslotsen beraten lassen, auch wenn Sie noch weitere Hilfe benötigen. Die Verfahrenlotsen unterstützen Sie unabhängig und kostenlos.