Deine Rechte, deine Möglichkeiten

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Schwerbehindertenausweis - Information für Jugendliche und junge Erwachsene

Vielleicht hast du eine chronische oder psychische Erkrankung, ADHS, Autismus oder eine andere gesundheitliche Beeinträchtigung, die Auswirkungen auf deinen Alltag hat. Wenn diese länger als sechs Monate besteht, kann geprüft werden, ob ein sogenannter Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden kann.

Beim einem Grad der Behinderung von 50 erhältst du einen Schwerbehindertenausweis. Dieser kann dir helfen, Unterstützung zu bekommen und Nachteile im Alltag auszugleichen - zum Beispiel in der Schule, während der Ausbildung, im Studium oder im Job.

Kurz & knapp

Was bringt ein Grad der Behinderung?

Je nach Grad der Behinderung (GdB) gibt es diese Vorteile:

  • Nachteilsausgleiche in Schule, Ausbildung oder Studium (zum Beispiel mehr Zeit bei Prüfungen)
  • besonderen Kündigungsschutz im Job 
  • zusätzliche Urlaubstage
  • steuerliche Entlastungen 
  • Vergünstigungen, zum Beispiel im Schwimmbad
  • Unterstützung durch eine Assistenzkraft, zum Beispiel in der Freizeit oder Schule

Das sind Beispiele. Welche Unterstützung du erhältst, hängt von deinem persönlicher Bedarf im Alltag ab.

Was stimmt eigentlich?

  • Psychische Erkrankungen zählen nicht
    Falsch - auch psychische Erkrankungen können berücksichtigt werden. 
     
  • Ein Schwerbehindertenausweis schadet bei Bewerbungen
    Nein, das tut er nicht. Er bietet sogar Chancen. Du musst ihn aber nicht erwähnen, wenn du nicht möchtest. 
     
  • Meine Erkrankung ist nicht schlimm genug
    Das ist nicht der Punkt. Entscheidend ist, wie viel Kraft und Mühe dich dein Alltag kostet.

Wie kommst du an einen Schwerbehindertenausweis?

  • Du füllst den Antrag aus und unterschreibst ihn.
  • Ärztliche Unterlagen reichst du ebenfalls mit ein, wenn du diese zur Hand hast.
  • Du teilst uns die Kontaktdaten deiner behandelnden Ärztinnen oder Ärzte mit.
  • Wir prüfen deine Unterlagen. Falls nötig, holen wir weitere Informationen ein.
  • Wir informieren dich. Du bekommst einen Bescheid.
  • Die Beantragung ist kostenlos.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, deinen Antrag einzureichen:

  • Online unter www.elsa.nrw.de 
  • Per Post, den Antrag findest du hier
  • Telefonisch
  • Persönlich

Du bist dir nicht sicher, ob ein Antrag sinnvoll ist? 

Melde dich gern bei uns. Wir beraten dich vertraulich und unverbindlich.

Wie erreichst du uns?

Amt für Soziales und Jugend 
Hilfen bei Schwerbehinderung 
Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf 

Telefon 0211 8991 
schwerbehindertenrecht@duesseldorf.de

Infotheke 
Du kannst auch gerne zu unserer Infotheke kommen. Dort wirst du beraten und erhältst den Antrag. Diesen gibt es übrigens auch im Bürgerbüro.

 

  • Amt für Soziales und Jugend
    Hilfen bei Schwerbehinderung
    Willi-Becker-Allee 8
    40227 Düsseldorf
  • Telefon 0211 - 8991
  • Öffnungszeiten der Infotheke

    Montag bis Freitag
    von 8 bis 12 Uhr
  • Eingang barrierefrei, Aufzug, taktile Leitlinien, Behinderten-WC, Wickelraum, Behindertenparkplatz