Hinweise zum Datenschutz gemäß Artikel 13 der Datenschutzverordnung (DSGVO)
Hinweise zum Datenschutz gemäß Artikel 13 der Datenschutzverordnung (DSGVO)
Verantwortliche Stelle
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Marktplatz 2, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Leiter des Amtes für Statistik und Wahlen, Mecumstraße 10, 40223 Düsseldorf
Datenschutzbeauftragter
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Düsseldorf, Marktplatz 3, 40213 Düsseldorf
Zweck der Erhebung
Die durch die Erhebung gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke im Sinne des § 17 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) verwendet. Durch die verwaltungsweite Befragung soll ermittelt werden, wie die Beschäftigten die aktuelle Qualität der Führung und Zusammenarbeit bei der Landeshauptstadt Düsseldorf bewerten. Darüber hinaus sollen Erkenntnisse über die Zufriedenheit mit den aktuellen Arbeitsbedingungen und die Attraktivität der Landeshauptstadt Düsseldorf als Arbeitgeberin gewonnen werden. Auf dieser Basis sollen anschließend zielgerichtete Maßnahmen zur Personalentwicklung und
-bindung erarbeitet und umgesetzt werden.
Teilnahme
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Mit der Teilnahme an der Befragung stimmen Sie einer Verarbeitung der von Ihnen übermittelten Daten im Sinne des Artikels 7 DSGVO zu.
Verfahren
Die Befragung wird als Onlinebefragung und als schriftliche Befragung durchgeführt. Für Rückfragen stehen Ihnen eine Telefon-Durchwahl und der E-Mail-Kontakt einer Ansprechperson zur Verfügung.
Befragt werden die Beschäftigten der Landeshauptstadt Düsseldorf. Zu diesem Zweck wird Ihnen über Ihre dienstliche E-Mail-Adresse ein Link sowie eine individuelle Befragungsnummer zu der Befragung übermittelt. Beschäftigte ohne Zugang zu einem Bildschirmarbeitsplatz erhalten stattdessen einen Papierfragebogen.
Die individuelle Befragungsnummer, die im E-Mail-Anschreiben aufgeführt wird bzw. auf dem Deckblatt des Fragebogens aufgedruckt ist, dient drei Zwecken:
1) Sie dient dem Zugang zur Onlinebefragung.
2) Sie dient zur Feststellung des Eingangs des Onlinefragebogens oder des Papierfragebogens in der Statistikstelle der Landeshauptstadt Düsseldorf. Beschäftigte, deren Fragebogen wir nach circa zwei Wochen noch nicht erhalten haben, werden mit einem Erinnerungsschreiben gebeten, doch noch an der Befragung teilzunehmen. Durch die Verwendung der Befragungsnummer vermeiden wir so, Sie erneut anzuschreiben, sollten Sie sich bereits beteiligt haben.
3) Sie dient dem Ausschluss von Mehrfachteilnahmen an der Onlinebefragung und stellt sicher, dass die Angaben der Befragten nur einmal für die Auswertung berücksichtigt werden.
Es wird garantiert, dass die Befragungsnummer keinem anderen Zweck als den oben genannten dient, insbesondere nicht der Zuordnung der Ergebnisse zu Ihrer Person.
Die statistische Geheimhaltung Ihrer Angaben wird entsprechend der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalens voll gewährleistet. Die Erhebung wird ausschließlich in der Statistikstelle der Landeshauptstadt Düsseldorf von auf Geheimhaltung und Datenschutz verpflichteten Personen durchgeführt.
Die Auswertung der Erhebung erfolgt durch die abgeschottete Statistikstelle des Amtes für Statistik und Wahlen. Die gesamtstädtischen Ergebnisse werden allen Beschäftigten der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erfolgt eine Auswertung auf Dienststellenebene (= Ämter, Institute und Büros). Hierzu werden Kulturinstitute (ausgenommen VHS und Stadtbüchereien) dem Kulturamt zugeordnet und Büros unter „Dezernatsbüros“ zusammengefasst. Die Fragen 10 und 11 werden bei dieser Auswertung nicht berücksichtigt. Bei freiwilliger Angabe zu Funktion, Dienststelle, Alter und Geschlecht kann ein Rückschluss auf einzelne Beschäftigte nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die dienststellenspezifische Auswertung wird deshalb nicht im Hinblick auf einzelne soziodemographische Faktoren erfolgen, sondern lediglich die Gesamtergebnisse bezogen auf das jeweilige Amt/Institut/Büro enthalten. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse wird den jeweiligen Dienststellen sowie den dort beschäftigten Mitarbeitenden übermittelt.
Nach abschließender Auswertung der Befragung werden die zuvor erhobenen personenbezogenen Daten gelöscht.
Auskunfts- und Widerspruchsrecht
Sie haben gemäß Artikel 15 und 18 DSGVO die Möglichkeit, Auskunft über die im Rahmen dieser Befragung erhobenen und gespeicherten Daten zu erhalten und der Verarbeitung dieser zu widersprechen. Dies gilt gemäß § 17 Absatz 5 DSG NRW jedoch nicht für die zu statistischen Zwecken erhobenen Daten, da diese Ihrer Person nicht mehr zugeordnet werden können, und dadurch eine Löschung Ihrer Daten faktisch unmöglich ist.