Geschäftsordnung
Geschäftsordnung
Garather Kinderparlament
Das Kinderparlament hat die Aufgabe, den Stadtteil mitzugestalten. Es sollen Ideen, Meinungen und Vorschläge der Kinder zur Verbesserung des Zusammenlebens gehört und vertreten werden. Ziel ist es,
- die Interessen und Vorstellungen möglichst vieler Kinder zu sammeln und zu bündeln,
- die gesammelten Themen in den dafür wichtigen Gremien und Ämtern bekannt zu machen,
- politische Prozesse und Entscheidungen sichtbar und nachvollziehbar zu machen, um das Interesse an Mitgestaltung zu fördern.
Die im Kinderparlament erarbeiteten Lösungsvorschläge und Projektideen zu den verschiedenen Wünschen und Anliegen der Garather Kinder, sollen zusammen mit den entscheidenden Gremien und Fachämtern umgesetzt werden. Hierzu wird entweder die Bezirksverwaltungsstelle 10 (bei stadtbezirksrelevanten Beschlüssen) oder der Jugendrat (bei gesamtstädtischen Beschlüssen) unterstützend hinzugezogen.
1. Mitglieder des Kinderparlaments
Alle Schulen wählen jeweils zwei Vertreter*innen aus der zweiten und dritten Klasse sowie fünfte, sechste und siebte Klasse, die als Abgeordnete in das Gremium entsandt werden. Wahlberechtigt sind alle Schüler*innen aus der ersten bis zur achten Klasse. Die gewählten Vertreter*innen sollten nach Möglichkeit zu gleichen Teilen aus Jungen und Mädchen bestehen und im Bezirk 10 wohnen. Die Parlamentsmitglieder nehmen an den Sitzungen teil und können dort Anträge und Anfragen stellen.
In jeder ersten Sitzung der Legislaturperiode wird von den Mitgliedern die oder der Vorsitzende des Parlaments gewählt. Diese*r spricht in der Öffentlichkeit für das Parlament und führt durch die Sitzungen (siehe 3.2).
2. Sitzungen des Kinderparlaments
Zweimal im Jahr finden die öffentlichen Sitzungen des Kinderparlaments im Kulturhaus Süd statt, zu denen auch Zuschauer*innen zugelassen sind. Die/der Bezirksbürgermeister*in und die/der Bezirksverwaltungsstellenleiter*in nehmen zusätzlich zu den Parlamentsmitgliedern teil. Bei Bedarf können auch verschiedene Fachämter oder Kinder aus Projekt- und Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen eingeladen werden (siehe 3.2).
3. Beschlüsse des Kinderparlaments
3.1
Beschlüsse können gefasst werden, wenn mindestens die Hälfte der gewählten Parlamentsmitglieder anwesend sind. Für eine Entscheidung durch eine Abstimmung reicht die Mehrheit.
3.2
Die oder der Vorsitzende des Parlaments kann zum Beispiel zur Vorstellung verschiedener Themen in Fachämter, Gremien oder Arbeitsgruppen eingeladen werden. Die Sitzungsleitung ist unter anderem dafür zuständig, dass auf die Tagesordnung geachtet wird und die Sitzung ohne Störung durchgeführt werden kann.
3.3
Vorbereitend zu den Sitzungen werden 14 Tage zuvor die Einladungen mit der Tagesordnung an die Mitglieder und den Bezirksbürgermeister verschickt. Nach Möglichkeit sollten Anträge bis dahin benannt sein. Aktuelle Anträge können auch zu Beginn der Sitzung eingebracht werden. Ob darüber beraten wird, muss von den Parlamentsmitgliedern abgestimmt werden.
Die Parlamentsmitglieder können verschiedene Aufgaben untereinander verteilen, wenn diese mit Mehrheit beschlossen werden. Die Diskussion und deren Ergebnisse werden protokolliert. Das Protokoll wird von der/vom Vorsitzenden und der/dem Protokollführenden unterschrieben und in der nächsten Sitzung verabschiedet.
3.4
Beschlüsse, die den Stadtbezirk betreffen, werden von der Bezirksverwaltungsstelle geprüft und an die Bezirksvertretung - gegebenenfalls auch mit einem Finanzierungswunsch - weitergeleitet. Wenn Beschlüsse stadtweit wichtig sind, werden diese über den Jugendrat an die zuständigen Gremien und Fachämter gesandt.
3.5
Die Bezirksvertretung kann den Beschluss des Kinderparlamentes ändern, wobei die ursprüngliche Zielsetzung des Antrages aber weiterhin erkennbar sein muss.