Kindeswohlgefährdung - Beratung gemäß § 4 KKG

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Kontaktaufnahme zur Beratung für Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträger durch insoweit erfahrene Fachkräfte gemäß § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz).

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