Untersuchung auf Fahrtauglichkeit und Prüfungsfähigkeit
Untersuchung auf Fahrtauglichkeit und Prüfungsfähigkeit
Untersuchung zur Fahrtauglichkeit
Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen zur Führerscheinverlängerung und -neubeantragung sowie bei Wiederbeantragung nach Führerscheinentzug durch (ärztliche Eignungsbescheinigung, ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens, leistungspsychologisches Gutachten). Die Untersuchung erfolgt nach telefonischer Terminvereinbarung.
Was wird zur Untersuchung benötigt?
Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis / Pass mit.
Kosten
Kfz Eignungsuntersuchung | 48,28 EUR |
Kfz-Leistungstest | 61,36 EUR |
Kfz-Sehtest | 32,52 EUR |
Zahlung
Die für die Untersuchungen anfallenden Kosten können im Anschluss direkt mit EC-Karte bzw. in Bar an der Gebührenkasse oder später per Rechnung beglichen werden.
Untersuchung zur Prüfungsfähigkeit
Untersuchungen zur Prüfungsfähigkeit im Rahmen einer Berufsausbildung werden durchgeführt, wenn in der Prüfungsordnung das amtsärztliche Zeugnis im Krankheitsfall rechtsverbindlich vorgeschrieben ist.
Kosten (für die Untersuchung und das Attest)
155,72 EUR
Zahlung
Die für die zuvor genannte Untersuchung anfallenden Kosten können im Anschluss direkt mit EC-Karte bzw. in Bar an der Gebührenkasse beglichen werden.