Begutachtung nach dem Schwerbehindertenrecht

Rollstruhlfahrer vor Stufen ©Jenny Sturm/fotolia.com

Begutachtung nach dem Schwerbehindertenrecht

Im Gesundheitsamt Düsseldorf werden für das Amt für Soziales und Jugend zur Feststellung einer Behinderung und zur Festlegung des Grades der Behinderung (GdB) nach dem Schwerbehindertenrecht ärztliche Stellungnahmen nach Aktenlage erstellt und im Bedarfsfall auch Begut­ach­tungen mit Untersuchung durchgeführt.

Anträge auf Feststellung einer Behinderung (§ 69 des Neunten Sozial­gesetz­buches) sind an das Amt für Soziales und Jugend zu richten, wo auch die Sachbearbeitung in Schwerbehindertenrechtsangelegenheiten durchgeführt wird.


Kontaktdaten zur Antragstellung:
Amt für Soziales und Jugend
Sachgebiet für Hilfen bei Schwerbehinderung (Amt 51/95)
Telefonzentrale: 0211 89-91
schwerbehindertenrecht@duesseldorf.de

Hier finden Sie Antragsformulare und weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis


Links zum Schwerbehindertenrecht im Internet:


Informationsportal des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Informationen zum Versorgungs- und Schwerbehindertenrecht

Internetplattform der gemeinnützigen Stiftung "My Handicap" für Menschen mit Behinderung und schwerer Krankheit

Eine Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)