Im Gesundheitsamt Düsseldorf werden für das Amt für Soziales und Jugend zur Feststellung einer Behinderung und zur Festlegung des Grades der Behinderung (GdB) nach dem Schwerbehindertenrecht ärztliche Stellungnahmen nach Aktenlage erstellt und im Bedarfsfall auch Begutachtungen mit Untersuchung durchgeführt.
Anträge auf Feststellung einer Behinderung (§ 69 des Neunten Sozialgesetzbuches) sind an das Amt für Soziales und Jugend zu richten, wo auch die Sachbearbeitung in Schwerbehindertenrechtsangelegenheiten durchgeführt wird.
Kontaktdaten zur Antragstellung: Amt für Soziales und Jugend Sachgebiet für Hilfen bei Schwerbehinderung (Amt 51/95) Telefonzentrale: 0211 89-91 schwerbehindertenrecht@duesseldorf.de