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Beratungsstelle für Schwangere und Schwangerschaftskonflikte

Beratungsstelle für Schwangere und Schwangerschaftskonflikte

Hilfe und Beratung rund um Schwangerschaft und Geburt, frühe Elternschaft und Familienplanung

Unsere Angebote sind kostenfrei und auf Wunsch anonym. Sie stehen allen Menschen offen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Identität, Fähigkeiten, Religion, sexueller Orientierung oder sozialem Hintergrund.

Kommen Sie gerne alleine, als Paar oder mit einer Begleitperson zu uns.

Die Beratung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch online möglich.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin:

Telefon: 0211 - 8992664
E-Mail: schwangerschaftskonfliktberatung@duesseldorf.de

Wenn für die Beratung eine Übersetzung nötig ist, geben Sie bitte Bescheid.

Schwangerenberatung

Die Schwangerenberatung umfasst wichtige Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt.
Wir beraten unter anderem zu

  • staatlichen Leistungen (zum Beispiel Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld),
  • familien- und arbeitsrechtlichen Aspekten (zum Beispiel Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Mutterschutzgesetz, Kündigungsschutz, Elternzeit),
  • medizinischen Aspekten (Möglichkeiten der Hebammenhilfe, Entbindung, Geburtsvorbereitung und Pränataldiagnostik) sowie
  • psychosozialen Aspekten (zum Beispiel Beratung und Begleitung bei emotionalen Belastungen) [Mehr Infos unter: (Verlinkung auf Psychosoziale Beratung)]

Die Beratung orientiert sich an Ihrer Lebenssituation und den für Sie wichtigen Themen. Sie können sich auch nach einer Schwangerschaft an uns wenden (bis Ihr Kind 3 Jahre ist). Bei Bedarf vermitteln wir auch an weiterführende Stellen.

Schwangerschaftskonfliktberatung

Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist die Beratung, die Sie vor einem Schwangerschaftsabbruch („Abtreibung“) brauchen. Sie unterstützt dabei, eine für Sie passende Entscheidung zu treffen, wenn Sie sich mit einer Schwangerschaft unsicher sind. Wir informieren Sie über wichtige Aspekte eines Schwangerschaftsabbruchs und bieten Unterstützung bei Problemen in der Partnerschaft sowie in Krisen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft an.

Das Gespräch ist ergebnisoffen – das bedeutet: Sie allein bestimmen Ihren Weg.

Sie erhalten von uns die für einen Schwangerschaftsabbruch notwendige Beratungsbescheinigung. Die Beratung muss mindestens drei Tage vor dem Abbruch stattfinden.

Auch im Falle einer kriminologischen Indikation, zum Beispiel nach einer Vergewaltigung, unterstützen wir Sie und können eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Zudem beraten wir Sie zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen eines medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruchs.

Sie können sich bei Bedarf auch nach einem Schwangerschaftsabbruch bei uns melden.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist möglich…

  • nach der Beratungsregel: bis zur 12. beziehungsweise 14. SSW (12. SSW gerechnet ab dem Tag der Befruchtung, 14. SSW ab erstem Tag der letzten Periode)
  • bei medizinischer Indikation, das heißt ernsthafter Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren: auch nach der 12./14. SSW
  • bei kriminologischer Indikation, das heißt wenn die Schwangerschaft durch eine Straftat entstanden ist: bis zur 12./14. SSW (gilt immer bei Schwangeren unter 14 Jahren)

 

Welche Methoden gibt es?

Eine Schwangerschaft kann medikamentös (bis zum Ende 9. SSW) oder operativ abgebrochen werden. Welche Methode die passende sein kann, ist für jede Schwangere sehr individuell. Die Beratung kann Sie auch dabei unterstützen, die passende Methode für sich zu finden.

Wer trägt die Kosten?

Ein Abbruch nach medizinischer oder kriminologischer Indikation ist eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ein Abbruch nach der Beratungsregel ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten können vom Bundesland übernommen werden, wenn Ihr Einkommen und Vermögen unter einer bestimmten Grenze liegen. In diesem Fall können Sie die Kostenübernahme bei einer gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

Merkblatt zur Kostenübernahme des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW

Informationen zu Nachsorge und Emotionen

Alle ärztlich durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche sind sehr sicher. Selten kann es zu Komplikationen wie beispielsweise Entzündungen kommen, die sich jedoch gut behandeln lassen. Unabhängig von der gewählten Methode sind einige Tage Ruhe und Erholung empfehlenswert. Bei starken Beschwerden sollten Sie sich in Ihrer gynäkologischen Praxis untersuchen lassen.

Nach einem Schwangerschaftsabbruch reagieren viele Menschen emotional sehr unterschiedlich. Manche fühlen sich traurig, andere erleichtert – oft treten beide Gefühle gleichzeitig auf. Das ist normal und unabhängig davon, mit welcher Methode der Abbruch durchgeführt wurde. Auch die hormonelle Umstellung kann zu Stimmungsschwankungen führen. Die Beratung nach einem Abbruch kann Sie dabei unterstützen, mit Ihren Gefühlen umzugehen und gut für sich zu sorgen.

Weitere Informationen und Angebote

Beim Hilfetelefon Schwangere in Not können Sie auch telefonisch, per E-Mail oder im Chat Kontakt zu Berater*innen aufnehmen. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, kann rund um die Uhr und in mehreren Sprachen durchgeführt werden.

Hilfetelefon: "Schwangere in Not - anonym und sicher"
Telefonnummer: 0800 - 4040020

Ausführliche Informationen zum Thema Schwangerschaftskonflikt finden Sie auch auf der Webseite des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit.

Informationen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie hier.

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz enthält die wichtigsten Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch und zur Vertraulichen Geburt. Es sichert auch den allgemeinen Anspruch auf Beratung in sämtlichen Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung.

Finanzielle Hilfen: Bundesstiftung Mutter und Kind

Bei uns können Sie finanzielle Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen. Die Stiftung unterstützt Schwangere in einer finanziellen Notsituation, zum Beispiel mit Geld für Schwangerenbekleidung oder die Erstausstattung des Kindes.

Wofür gibt es Unterstützung?

Die Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt Schwangere und Familien mit niedrigem Einkommen bei der Anschaffung von zum Beispiel Schwangerenbekleidung und Erstausstattung.

Was sind die Voraussetzungen?

Sie sind schwanger, leben in Düsseldorf und haben ein geringes Einkommen.

Wie wird der Antrag gestellt?

Wir prüfen in einem Termin gemeinsam anhand Ihrer Unterlagen, ob ein Antrag bei der Stiftung möglich ist. Wenn ja, stellen wir ihn direkt mit Ihnen gemeinsam.

Welche Unterlagen brauchen wir?

  • Mutterpass
  • Einkommensnachweis (entweder Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, Mietvertrag, gegebenenfalls Bescheid über Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag oder gültigen Jobcenter-/Grundsicherungsbescheid oder gültigen Bescheid über Asylbewerberleistungen)
  • Ausweisdokument
  • Bankverbindung (Konto in Deutschland)

 

Weitere Informationen zur Bundesstiftung finden Sie unter:

www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

Beratung zu Verhütungsmitteln und Kostenübernahme

Stellen Sie uns gerne Fragen rund um Verhütungsmittel und Familienplanung. Wir besprechen mit Ihnen verschiedene Möglichkeiten. Zudem prüfen wir anhand Ihres Haushaltseinkommens, ob wir die Kosten für das Verhütungsmittel Ihrer Wahl übernehmen können. Auch ein Rezept für die „Pille danach“ ist nach Terminvergabe möglich.

Psychosoziale Beratung im Kontext Schwangerschaft und frühe Elternschaft

Eine Schwangerschaft kann aus verschiedenen Gründen herausfordernd sein. Unser professionelles Team mit sozialarbeiterischen, psychologischen und medizinischen Fachkräften begleitet Sie bei emotionalen Belastungen und Konflikten während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Vereinbaren Sie gerne einen Termin bei uns, wenn Sorgen und Ängste oder Probleme in der Partnerschaft und Familie bestehen. Sie können alleine, als Paar oder als getrennt Erziehende zu uns kommen.

Beratung von Männern und (werdenden) Vätern

Wir beraten Männer und (werdende) Väter zu wichtigen Themen rund um Familienplanung, Schwangerschaft, Schwangerschaftskonflikt und Schwangerschaftsabbruch, Geburt sowie Elternschaft. Die Beratung beinhaltet sozialrechtliche, familienrechtliche wie auch psychosoziale Themen. Sie können gerne alleine oder mit einer Begleitperson zur Beratung erscheinen.

Ärztliche Sprechstunde für Schwangere ohne Krankenversicherung aus Düsseldorf

Sie sind schwanger, leben in Düsseldorf und haben aufgrund einer Notlage keine Krankenversicherung?

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, medizinische Basisuntersuchungen sowie einen Mutterpass zu erhalten – auch ohne Versicherungsschutz und für Sie kostenlos.

Unsere Sprechstunde findet jeden Montag nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Die Untersuchungen werden von einer erfahrenen Gynäkologin durchgeführt. Dabei können unter anderem Blutabnahmen sowie Ultraschalluntersuchungen erfolgen.

Unsere Sozialarbeiter*innen und Psycholog*innen der Schwangerenberatungsstelle bieten Ihnen  außerdem Unterstützung bei

  • der Beantragung finanzieller Hilfen
  • sozialrechtlicher Beratung
  • der Klärung, ob die Aufnahme in eine Krankenkasse möglich ist
  • psychischen Belastungen

Wir begleiten Sie vertraulich, einfühlsam und kompetent – damit Sie und Ihr Kind gut versorgt sind.

Bitte bringen Sie zu ihrem Termin folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Mutterpass, Impfpass und medizinische Vorbefunde falls vorhanden
  • bei wenig Deutsch- oder Englischkenntnissen, bitte Untersuchungen mit Übersetzer*in anmelden.

Was tun im Notfall?

Auch als nichtversicherte Person haben Sie im Notfall Anspruch auf eine medizinische Behandlung in deutschen Krankenhäusern und Notfallambulanzen. Sie dürfen auch bei Bedarf einen Krankwagen rufen (112). Bitte geben Sie an, dass Sie schwanger sind.

Ein Notfall liegt zum Beispiel bei starken Schmerzen, Blutungen, Geburtswehen oder vorzeitigen Wehen/Blasensprung vor.

Vertrauliche Geburt

Die vertrauliche Geburt bietet Schwangeren die Möglichkeit, unter medizinischer Betreuung zu entbinden, ohne ihre Identität gegenüber der Öffentlichkeit preiszugeben. Sie stellt ein wichtiges Hilfsangebot in Konflikt- oder Notsituationen dar (zum Beispiel wenn die Frist für einen Schwangerschaftsabbruch schon abgelaufen ist) und sichert zugleich Schutz sowie medizinische Versorgung.

Gemeinsam besprechen wir Ihre Situation und begleiten Sie im gesamten Verlauf.

Was ist die Vertrauliche Geburt?

Wenn niemand von der Schwangerschaft erfahren soll, haben Sie bei der Vertraulichen Geburt die Möglichkeit, das Kind anonym und medizinisch sicher zu entbinden. Unsere Fachkräfte in der Schwangerenberatungsstelle unterstützen und begleiten Sie auf Wunsch vor und nach der Geburt.

Wie bleibe ich anonym?

Ihre Identität ist ausschließlich Ihrer beratenden Fachkraft bekannt. Sie unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht, zum Beispiel auch dem Jugendamt gegenüber. Danach wählen Sie selbst einen Namen, der für alle Dokumente und Termine im Zusammenhang mit der Schwangerschaft verwendet wird. Dies gilt auch, wenn Sie bereits in einer gynäkologischen Praxis waren und einen Mutterpass haben.
Ihre persönlichen Daten werden mit Ihnen gemeinsam in den Herkunftsnachweis eingetragen und in einem versiegelten Briefumschlag sicher im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben verwahrt. Nur das Kind kann nach seinem 16. Geburtstag den Umschlag einsehen, da es ein Recht auf Kenntnis seiner Herkunft hat. Das kann gegebenenfalls verzögert oder verhindert werden, wenn erhebliche Gründe dagegensprechen und Sie sich rechtzeitig vor dem 16. Lebensjahr nochmals in der Schwangerenberatungsstelle melden. 

Wie geht es nach der Geburt weiter?

Wir begleitet Sie auf Wunsch auch nach der Geburt.

Sie können selbst einen Vornamen für das Kind wählen, der Eintrag in das Geburtenregister erfolgt unter Ihrem Pseudonym. Wenn Sie möchten können Sie dem Kind auch etwas mitgeben, zum Beispiel einen Brief.

Mit der Geburt des Kindes übernimmt das Jugendamt die gesetzliche Amtsvormundschaft, bis das Kind an Adoptiveltern vermittelt wurde. Sie können sich bis zur Wirksamkeit des Adoptionsbeschlusses noch für ein Leben mit dem Kind entscheiden.

Weitere Informationen zur Vertraulichen Geburt finden Sie unter:

https://www.hilfetelefon-schwangere.de/vertrauliche-geburt

Hilfe und Beratung bei psychischen Belastungen rund um Schwangerschaft und Geburt

Eine Schwangerschaft und die Zeit nach der Geburt bringen große Veränderungen mit sich. Tränen, Ängste, Selbstzweifel oder Erschöpfung können ebenso dazugehören wie Freude und Glück. Diese Gefühle sind nichts Ungewöhnliches – und Sie müssen damit nicht allein bleiben.

Unser kostenfreies und vertrauliches Beratungsangebot richtet sich an Elternteile und Paare, die sich psychisch belastet fühlen. Wir unterstützen Sie dabei, Belastungssituationen frühzeitig zu erkennen, Ihre Situation zu sortieren, neue Perspektiven zu entwickeln und Entlastung im Alltag zu finden. Bei Bedarf stellen wir auch gerne den Kontakt zu weiterführenden Hilfsangeboten her.

Das Beratungsangebot findet jeden Montag nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Wege zum Mutterglück – Fokus auf psychischer Gesundheit

Unser Gruppenangebot richtet sich an Schwangere und Mütter mit psychischen Belastungen (bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes).

Die Gruppe bietet Raum zum Austausch, vermittelt hilfreiche Informationen zu psychischer Gesundheit und Elternschaft und unterstützt Sie beim Finden individueller Lösungen in belastenden Situationen.

Wann: montags 10.30 - 12 Uhr, jeden 3. Montag im Monat
Wo: Kölner Straße 180, Raum 3.12
Wir bitten um vorherige Anmeldung.

Sexualpädagogik

Wir klären auf!

Unsere Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene beinhalten unter anderem die Themen:

  • Schwangerschaftsverhütung
  • Schwangerschaft
  • Schwangerschaftskonflikt
  • Schutz vor sexuell übertragbaren Erkrankungen

Wir kommen zu Ihnen in die Schule, das Berufskolleg oder in die Jugendfreizeiteinrichtung und beraten Sie zu Konzepten, Methoden und Medien. Sie können aber auch zu uns in die Beratungsstelle kommen.

Kontakt

  • Gesundheitsamt Düsseldorf
    Kölner Straße 180, 3. Etage
    40227 Düsseldorf
    Der Zugang ist barrierearm über Fahrstühle erreichbar.

    Stadtplan
  • Kontakt
    Telefon: 0211 - 8992664

    E-Mail
  • Telefonische Erreichbarkeit
    Mo-Mi 8–12 u. 13–16 Uhr
    Do 8–10 u. 13-18 Uhr Uhr
    Fr 8-13 Uhr
    Termine nach Vereinbarung (auch außerhalb der Telefonzeiten)

  • ÖPNV Verbindung
    U75 / U77 Moskauer Straße
    U76 / U79 Oberbilker Markt

    Fahrplanauskunft