Ein Schwangerschaftsabbruch ist möglich…
- nach der Beratungsregel: bis zur 12. beziehungsweise 14. SSW (12. SSW gerechnet ab dem Tag der Befruchtung, 14. SSW ab erstem Tag der letzten Periode)
- bei medizinischer Indikation, das heißt ernsthafter Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren: auch nach der 12./14. SSW
- bei kriminologischer Indikation, das heißt wenn die Schwangerschaft durch eine Straftat entstanden ist: bis zur 12./14. SSW (gilt immer bei Schwangeren unter 14 Jahren)
Welche Methoden gibt es?
Eine Schwangerschaft kann medikamentös (bis zum Ende 9. SSW) oder operativ abgebrochen werden. Welche Methode die passende sein kann, ist für jede Schwangere sehr individuell. Die Beratung kann Sie auch dabei unterstützen, die passende Methode für sich zu finden.
Wer trägt die Kosten?
Ein Abbruch nach medizinischer oder kriminologischer Indikation ist eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ein Abbruch nach der Beratungsregel ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten können vom Bundesland übernommen werden, wenn Ihr Einkommen und Vermögen unter einer bestimmten Grenze liegen. In diesem Fall können Sie die Kostenübernahme bei einer gesetzlichen Krankenkasse beantragen.
Merkblatt zur Kostenübernahme des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW
Informationen zu Nachsorge und Emotionen
Alle ärztlich durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche sind sehr sicher. Selten kann es zu Komplikationen wie beispielsweise Entzündungen kommen, die sich jedoch gut behandeln lassen. Unabhängig von der gewählten Methode sind einige Tage Ruhe und Erholung empfehlenswert. Bei starken Beschwerden sollten Sie sich in Ihrer gynäkologischen Praxis untersuchen lassen.
Nach einem Schwangerschaftsabbruch reagieren viele Menschen emotional sehr unterschiedlich. Manche fühlen sich traurig, andere erleichtert – oft treten beide Gefühle gleichzeitig auf. Das ist normal und unabhängig davon, mit welcher Methode der Abbruch durchgeführt wurde. Auch die hormonelle Umstellung kann zu Stimmungsschwankungen führen. Die Beratung nach einem Abbruch kann Sie dabei unterstützen, mit Ihren Gefühlen umzugehen und gut für sich zu sorgen.
Weitere Informationen und Angebote
Beim Hilfetelefon Schwangere in Not können Sie auch telefonisch, per E-Mail oder im Chat Kontakt zu Berater*innen aufnehmen. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, kann rund um die Uhr und in mehreren Sprachen durchgeführt werden.
Hilfetelefon: "Schwangere in Not - anonym und sicher"
Telefonnummer: 0800 - 4040020
Ausführliche Informationen zum Thema Schwangerschaftskonflikt finden Sie auch auf der Webseite des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit.
Informationen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie hier.
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz enthält die wichtigsten Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch und zur Vertraulichen Geburt. Es sichert auch den allgemeinen Anspruch auf Beratung in sämtlichen Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung.
Wofür gibt es Unterstützung?
Die Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt Schwangere und Familien mit niedrigem Einkommen bei der Anschaffung von zum Beispiel Schwangerenbekleidung und Erstausstattung.
Was sind die Voraussetzungen?
Sie sind schwanger, leben in Düsseldorf und haben ein geringes Einkommen.
Wie wird der Antrag gestellt?
Wir prüfen in einem Termin gemeinsam anhand Ihrer Unterlagen, ob ein Antrag bei der Stiftung möglich ist. Wenn ja, stellen wir ihn direkt mit Ihnen gemeinsam.
Welche Unterlagen brauchen wir?
- Mutterpass
- Einkommensnachweis (entweder Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, Mietvertrag, gegebenenfalls Bescheid über Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag oder gültigen Jobcenter-/Grundsicherungsbescheid oder gültigen Bescheid über Asylbewerberleistungen)
- Ausweisdokument
- Bankverbindung (Konto in Deutschland)
Weitere Informationen zur Bundesstiftung finden Sie unter:
Was ist die Vertrauliche Geburt?
Wenn niemand von der Schwangerschaft erfahren soll, haben Sie bei der Vertraulichen Geburt die Möglichkeit, das Kind anonym und medizinisch sicher zu entbinden. Unsere Fachkräfte in der Schwangerenberatungsstelle unterstützen und begleiten Sie auf Wunsch vor und nach der Geburt.
Wie bleibe ich anonym?
Ihre Identität ist ausschließlich Ihrer beratenden Fachkraft bekannt. Sie unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht, zum Beispiel auch dem Jugendamt gegenüber. Danach wählen Sie selbst einen Namen, der für alle Dokumente und Termine im Zusammenhang mit der Schwangerschaft verwendet wird. Dies gilt auch, wenn Sie bereits in einer gynäkologischen Praxis waren und einen Mutterpass haben.
Ihre persönlichen Daten werden mit Ihnen gemeinsam in den Herkunftsnachweis eingetragen und in einem versiegelten Briefumschlag sicher im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben verwahrt. Nur das Kind kann nach seinem 16. Geburtstag den Umschlag einsehen, da es ein Recht auf Kenntnis seiner Herkunft hat. Das kann gegebenenfalls verzögert oder verhindert werden, wenn erhebliche Gründe dagegensprechen und Sie sich rechtzeitig vor dem 16. Lebensjahr nochmals in der Schwangerenberatungsstelle melden.
Wie geht es nach der Geburt weiter?
Wir begleitet Sie auf Wunsch auch nach der Geburt.
Sie können selbst einen Vornamen für das Kind wählen, der Eintrag in das Geburtenregister erfolgt unter Ihrem Pseudonym. Wenn Sie möchten können Sie dem Kind auch etwas mitgeben, zum Beispiel einen Brief.
Mit der Geburt des Kindes übernimmt das Jugendamt die gesetzliche Amtsvormundschaft, bis das Kind an Adoptiveltern vermittelt wurde. Sie können sich bis zur Wirksamkeit des Adoptionsbeschlusses noch für ein Leben mit dem Kind entscheiden.
Weitere Informationen zur Vertraulichen Geburt finden Sie unter:
Kontakt
-
Gesundheitsamt Düsseldorf
Stadtplan
Kölner Straße 180, 3. Etage
40227 Düsseldorf
Der Zugang ist barrierearm über Fahrstühle erreichbar. -
Kontakt
E-Mail
Telefon: 0211 - 8992664 -
Telefonische Erreichbarkeit
Mo-Mi 8–12 u. 13–16 Uhr
Do 8–10 u. 13-18 Uhr Uhr
Fr 8-13 Uhr
Termine nach Vereinbarung (auch außerhalb der Telefonzeiten) -
ÖPNV Verbindung
Fahrplanauskunft
U75 / U77 Moskauer Straße
U76 / U79 Oberbilker Markt