Entwicklungsstörungen und Behinderungen

Drei Kinder ©Franz Pfluegl/fotolia.com

Entwicklungsstörungen und Behinderungen

Die Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit erstellt Gutachten im Auftrag anderer Dienststellen, Ämter, Behörden und Förderstellen. Diese Gutachten dienen als Entscheidungshilfe, um den in ihrer Entwicklung gefährdeten und behinderten Kindern und Jugendlichen notwendige und sinnvolle Maßnahmen zukommen zu lassen.

In die Zuständigkeit der Abteilung fallen sowohl die gutachterliche Tätigkeit im Auftrag des Amtes für Soziales und Jugend (Eingliederungshilfe SGB IX sowie § 35a SGB VIII) sowie ärztliche Gutachten betreffend Kostenübernahmen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), zum Beispiel für Schulassistenzen oder Integrationshelfende, Therapien für autistische Kinder oder andere spezielle Therapien und Behandlungen.

Gutachterliche Tätigkeit im Auftrag des Amtes für Schule und Bildung

  • Ärztliche Gutachten im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes (mögliche Förderschwerpunkte: Sprache, Lernen, geistige Entwicklung, soziale und emotionale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen) vor allem in Verbindung mit Autismus
  • Die Begutachtung mit dem Förderschwerpunkt "körperliche und motorische Entwicklung" sowie anderer in Verbindung stehender Fragestellungen erfolgt in Zusammenarbeit mit der LVR-Schule am Volksgarten
  • Ärztliche Gutachten bei Sorge um die Gesundheit einzelner Schüler*innen, insbesondere wegen erheblicher Fehlzeiten oder wegen Ruhens der Schulpflicht sowie bei einem Schulausschluss (nach Schulgesetz NRW)
  • Ärztliche Gutachten wegen Schülerfahrkostenübernahme aus gesundheitlichen Gründen
  • Ärztliche Gutachten bezüglich Freistellung im Schulsport aus gesundheitlichen Gründen

Ablauf für die Familie

Ablauf für die Familie

Wir werden seitens der zuständigen Behörde beauftragt. Daraufhin erhalten Sie von uns schriftlich einen Untersuchungstermin.

Bitte bringen Sie alle wichtigen Unterlagen, insbesondere das gelbe Vorsorgeheft, Impfpass, Arztbriefe und Therapieberichte zur Untersuchung mit (die Versichertenkarte benötigen wir jedoch nicht).

Am Untersuchungstermin (bitte circa 2 Stunden einplanen!) erfolgen:

  • umfassende Anamnese, mit den Eltern / Erziehungsberechtigten
  • körperliche und neurologische Untersuchung, inklusive der Körpermaße
  • Seh- und Hörtest
  • orientierende Untersuchung zum psychomotorischen Entwicklungsstand
  • orientierende Untersuchung zum psychischen Befinden, Verhaltensbeobachtung

Wir informieren Sie unmittelbar über die erhobenen Befunde und unsere Einschätzung. Wir beraten über Impfungen und Vorsorgeangebote. Gegebenenfalls werden Zusatzinformationen benötigt.
Zur zusätzlichen Diagnostik und Abklärung weiterer Behandlungs­möglichkeiten werden Sie an den behandelnden Kinder- und Jugendarzt verwiesen.

Kontakt

  • Gesundheitsamt
    Erkrather Straße 377-389
    Gebäude 385, Eingang E, 2.Etage, 40231 Düsseldorf

  • Tel. 0211 - 8992621

    Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-13 Uhr

    Fax 0211 - 8929308

    E-Mail
  • Postanschrift:

    Stadtverwaltung Düsseldorf
    Amt 53/31
    40200 Düsseldorf

  • ÖPNV
    U75
    Lierenfeld Betriebshof (Btf)