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Stadtentwicklung
Änderung der Entgeltordnung von Fettabscheideranlagen
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. Juni, die Erhöhung der Entgelte für die Entleerung, Reinigung und Kontrolle von Fettabscheideranlagen zum 1. Juli 2022 beschlossen. Die zurzeit gültigen Entgeltsätze wurden letztmalig zum 1. Januar 2013 erhöht und waren bisher aufgrund funktionierender Kostenkontrolle und permanenter, betrieblicher Optimierung kostendeckend. In 2021 ergab sich jedoch erstmals seit fast zehn Jahren ein betriebswirtschaftlicher Verlust.
Zum einen führten, bedingt durch die Covid-19-Pandemie, Einschränkungen im Gastronomiebereich zu einem erheblichen Ertragseinbruch, zum anderen stiegen die Kosten für Personal und Fahrzeuge kontinuierlich an.
Um schädliche Auswirkungen auf das öffentliche Kanalisationsnetz und den Kläranlagenbetrieb der Landeshauptstadt Düsseldorf zu vermeiden, haben Unternehmen, auf deren Grundstück Fettrückstände aus betrieblicher, gewerblicher oder industrieller Nutzung anfallen, nach Anweisung der Landeshauptstadt Düsseldorf Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Fette aus dem Abwasser einzubauen (Fettabscheideranlagen). Diese Fettabscheideranlagen müssen gemäß Abwassersatzung in regelmäßigen Zeitabständen gereinigt und durch Beauftragte der Landeshauptstadt Düsseldorf kontrolliert werden, um die stetige Funktionsfähigkeit der Anlagen sicherzustellen.
Der BgA Fettabscheider des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf (SEBD) nimmt die Reinigung und Entsorgung für derzeit etwa 1.300 Fettabscheideranlagen im Stadtgebiet Düsseldorf vor. Zu den Betreibern gehören zum Beispiel Düsseldorfer Großunternehmen, Metzgereien, Restaurants und Kantinenbetriebe. Es werden jährlich mehr als 5.000 Abscheiderreinigungen durchgeführt und dabei im Durchschnitt 7.500 Kubikmeter Fettrückstände vom SEBD mit Spezialfahrzeugen aufgenommen und abgeführt.