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Ordnung

Bereits über 500 Erlaubnisse für Außengastronomieflächen erteilt


Erstellt:
Redaktion: Schahidi, André

Die Temperaturen steigen, die Sonne zeigt sich häufiger und die Gastronomen bereiten sich auf den Frühling und die kommende Sommersaison vor. Bereits jetzt wurden mehr als 500 Gastronomen Außengastronomieflächen genehmigt. Über den Sommer werden nach Einschätzung der Stadt rund 1.000 Terrassen im öffentlichen Raum genehmigt sein. Dabei handelt es sich bei diesen zusätzlichen Tischen und Stühlen im Freien nicht nur um "echte", bewirtschaftete Terrassen, sondern auch um Stehtische oder Vergleichbares direkt vor einem Betrieb.

Die Hauptsaison dauert vom 1. März bis zum 31. Oktober. Doch auch darüber hinaus sind Erlaubnisse für Terrassen möglich. Die Gastronomen können jederzeit auf gutes Wetter beispielsweise im Februar oder November reagieren und die Außenflächen an ihren Betrieb auch in diesem Zeitraum nutzen. Grundlage dafür ist eine schriftliche Erlaubnis des Ordnungsamtes.

Vom Stehtisch bis zu großräumigen Außenflächen: Jede Variante zur Nutzung des öffentlichen Straßenraumes ist vertreten und muss genehmigt werden. Dabei ist in der Altstadt während der Hauptsaison nahezu jeder freie Quadratmeter mit Terrassen belegt. Die größte Terrasse befindet sich mit rund 1.000 Quadratmeter Fläche am Unteren Rheinwerft. Die kleinsten Terrassen umfassen nur etwa zwei Quadratmeter. Sie finden sich in der Regel bei Imbissbetrieben oder Bäckereien in den Stadtbezirken.

Gastronomen, die eine Terrasse betreiben möchten, müssen für die Gebührenzone 1 (beispielsweise Innenstadt, Altstadt, Königsallee, Kö-Bogen, Schadowstraße, Schadowplatz, Medienhafen) pro Quadratmeter und Monat 9,70 Euro entrichten. In den anderen Stadtgebieten, der Zone 2, sind es 7,80 Euro pro Quadratmeter. Auch die sogenannten "Parkplatzterrassen" dürfen weiter beantragt und betrieben werden.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass es regelmäßige Kontrollen gibt, ob die Wirte Erlaubnisse haben und die zulässigen Maße der Terrassen eingehalten werden. Wirte, die Terrassen ungenehmigt oder über das erlaubte Maß hinaus betreiben, müssen nicht nur mit einer Nachberechnung der Gebühr, sondern auch mit einem Bußgeld rechnen.

Anträge auf Erlaubniserteilung zur Nutzung von Terrassen werden vom Ordnungsamt per E-Mail an sondernutzung.ordnungsamt@duesseldorf.de, per Fax 0211-8929239 oder während der Öffnungszeiten, Montag bis Freitag, 8 bis 12.30 Uhr, beim Ordnungsamt (Worringer Straße 111, 1. Etage, Zimmer 1.06) entgegengenommen.

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