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Umwelt
Brandkrustenpilz: In Rath muss eine alte Rotbuche gefällt werden
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Das Gartenamt muss eine alte Rotbuche an der Reichswaldallee in Rath fällen. Die Fällung ist notwendig, weil der Baum nicht mehr stand- und bruchsicher ist und so eine konkrete Gefahr darstellt. Die Fällung erfolgt innerhalb der kommenden 14 Tage, vorab untersucht das Gartenamt den Baum auf besetzte Bruthöhlen und Nester.
Städtische Baumkontrollen hatten ergeben, dass der Baum Anzeichen auf einen Pilzbefall aufweist. Ein externes Sachverständigenbüro hat daraufhin eine Untersuchung mit Bohrwiderstandsmessung an der Rotbuche durchgeführt und den Befall des Brandkrustenpilzes festgestellt. Der Pilz zersetzt die Wurzel und untere Stammbereiche, das Holz wird spröde und kann schnell brechen.
Das Gartenamt kennzeichnet den geschädigten Baum vor der Fällung mit einer gut sichtbaren Informationsbanderole am Baumstamm. Darüber hinaus ist der Baumstandort online unter maps.duesseldorf.de in der Themenkategorie "Baumbestand" zu finden.
Ziel des Gartenamts ist es, den Baumstandort wieder zu bepflanzen. Bei Straßenbäumen sind sogenannte Umlaufverfahren nötig. Hierbei prüfen die Leitungsträger – das sind zum Beispiel die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom – die Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten.