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Soziales

Düsselpass: Neues Verfahren bringt Verbesserungen


Erstellt:
Redaktion: Bergmann, Michael

Mit dem Düsselpass der Landeshauptstadt Düsseldorf können Einwohnerinnen und Einwohner mit geringem Einkommen Vergünstigungen erhalten. Diese gibt es bei den städtischen Ämtern und Instituten, den Tochtergesellschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf und vielen Partnern aus Kultur, Wirtschaft und Sport. Wer Leistungen vom Jobcenter bezieht, musste den Düsselpass bisher dort beantragen. Dieses Verfahren wird sich ab Juli 2017 ändern. Der Düsselpass wird dann automatisch versandt und es muss kein Antrag mehr gestellt werden.

Stadtdirektor Burkhard Hintzsche zum neuen Verfahren: "Auf unbürokratischem Weg erhalten nun noch mehr Düsseldorferinnen und Düsseldorfer den Düsselpass und die soziale Teilhabe wird verbessert." Bisher haben nicht alle Berechtigten einen Düsselpass beantragt.

Gemeinsam mit dem Jobcenter konnte das Amt für soziale Sicherung und Integration für die Produktion und den Versand des Düsselpasses die Werkstatt für angepasste Arbeit in Düsseldorf gewinnen. Dort werden Menschen beschäftigt, die nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Durch die Kooperation mit der Werkstatt für angepasste Arbeit werde gleichzeitig soziale Verantwortung übernommen, so Hintzsche. Als gemeinnützige Einrichtung unterstützt die Werkstatt für angepasste Arbeit die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt und verhilft ihnen damit zu einem gleichberechtigen Leben in der Gesellschaft.

Informationen zum Düsselpass sind im Internet unter www.duesseldorf.de/duesselpass veröffentlicht. Dort ist auch der Vergünstigungskatalog abrufbar. Fragen können auch direkt an die Stadtverwaltung gerichtet werden, Telefon 899-1.

Hintergrund
Im Jahr 1997 wurde vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Einführung des Düsselpasses beschlossen. Der Düsselpass wurde bisher automatisch an die Einwohnerinnen und Einwohner verschickt, die beim Amt für soziale Sicherung und Integration im laufenden Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stehen. Alle anderen Berechtigten mussten den Düsselpass beantragen. Das gilt insbesondere auch für die SGB-II-Beziehenden (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld). Wer ein mit der Sozialhilfe vergleichbares Einkommen erhält, muss den Düsselpass nach wie vor beim Servicecenter Grundsicherung des Amtes für soziale Sicherung und Integration beantragen.

 

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