Wohngeld
Wohngeld
Sie können Ihre Miete nicht mehr zahlen?
Sie haben eine Mieterhöhung erhalten?
Sie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter oder vom Amt für Soziales und Jugend?
Dann lassen Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld beim Amt für Wohnungswesen prüfen.
Es ist möglich, dass Sie seit 1. Januar 2023 durch die Wohngeldreform einen Anspruch auf Wohngeld haben, obwohl Sie bisher kein Wohngeld erhalten haben.
Auch in diesem Fall können Sie sich an das Amt für Wohnungswesen wenden oder Ihren Anspruch selbst über den Wohngeld-Proberechner überprüfen.
Die Übernahme einer erhöhten Heiz- und Nebenkostenabrechnung kann nicht durch das Amt für Wohnungswesen erfolgen.
Wohngeld ist ausschließlich ein Zuschuss zur monatlichen Miete. Heiz- und Nebenkosten werden dabei nicht in tatsächlich gezahlter Höhe berücksichtigt, sondern ausschließlich mit Pauschalbeträgen.