Planung - Landeshauptstadt Düsseldorf

Planung und Controlling

Jugendhilfeplanung - Stadtplan mit Markierungspins

Planung und Controlling

Planung und Controlling stellen zentrale Steuerungselemente in der Jugendhilfe und Sozialhilfe dar.  

Die Allgemeine Sozialplanung bildet das Dach über die Planungsbereiche im Amt für Soziales und Jugend. In diesem Bereich werden beispielweise Daten im Rahmen der sozialräumlichen Gliederung der Stadt analysiert. Wichtige Querschnittsthemen, wie zum Beispiel Armut, werden hier betrachtet und veranschaulicht.  Die gewonnenen Erkenntnisse werden dann in die einzelnen Planungsbereiche eingebracht.  

Der Arbeitsbereich Planung umfasst folgende Aufgaben:

  • Jugendhilfeplanung nach §79 f des SGB VIII (einschließlich qualitätssichernder Aufgaben nach § 79a SGB VIII)
  • Planungen im Bereich Seniorenarbeit (Pflege und offene Angebote) nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW
  • Teilhabeplanung in der Eingliederungshilfe

Für jeden Planungsbereich - von Kindertageseinrichtungen über Jugendfreizeiteinrichtungen und Stadtteiltreffs bis hin zu Pflegeeinrichtungen – wird zunächst der Bestand erfasst. Anschließend werden mit verschiedenen Methoden die Bedarfe erfasst. Dabei werden die Träger der freien Wohlfahrt sowie Bürger*innen beteiligt. Darauf aufbauend werden die geeigneten Schritte geplant.

Im Arbeitsbereich Controlling werden relevante Daten und Statistiken ausgewertet. Steuerungsrelevante Informationen zu einzelnen Themen sowie organisatorische Abläufe werden fortlaufend analysiert.  Die Aufgaben der Planung und des Controllings ergänzen sich dabei – wo die Planung Zukunftsszenarien entwirft behält das Controlling die Zielerreichung im Blick, indem es beispielsweise Berichtswesen installiert und Abweichanalysen liefert.

Fachthemen

Planungsbericht Tageseinrichtungen für Kinder

Die Stadt Düsseldorf erstellt regelmäßig einen Bericht zur Situation der Kindertagesbetreuung in Düsseldorf. In diesem Bericht werden die aktuellen Planungsdaten für das Handlungsfeld dargestellt und analysiert. Diese werden in Abstimmungsprozessen zwischen dem Amt für Soziales und Jugend und den freien Trägern festgelegt.

Für die Eltern und ihre Kinder ist es wichtig ein möglichst wohnortnahes und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu finden. Ob das Platzangebot eines Betreuungssystems insgesamt ausreichend ist, lässt sich daher nicht allein an stadtweiten Quoten erkennen. Entscheidend ist eine ausreichende Versorgung in den Stadtbezirken und Stadtteilen. Dieser Bericht verdeutlicht daher insbesondere die Ist-Situation und den Planungsstand der Kindertagesbetreuung in den Bezirken.

Beschlussvorlage im Jugendhilfeausschuss am 12. März 2025

Betreuungsangebote für Kinder bis zum Schuleintritt - 2025/2026

Kinder- und Jugendförderplan

So wie das Land NRW über das Jugendförderungsgesetz verpflichtet ist, für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan aufzustellen, so richtet sich dieser Auftrag gleichermaßen an die Kommunen. In Düsseldorf wird der Kinder- und Jugendförderplan in einem Turnus von fünf Jahren von Vertreter*innen des Amtes für Soziales und Jugend und den freien Träger der Jugendhilfe in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren erarbeitet, das auch Kinder und Jugendliche ausdrücklich einbezieht.

Orientiert an der Gliederungssystematik des Ausführungsgesetzes werden die Schwerpunkte der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit und des Erzieherischen Jugendschutzes dargestellt, analysiert und bewertet. Dabei wurden für jeden Bereich konkrete Maßnahmenvorschläge erarbeitet. Planerische Empfehlungen des Berichtes werden sowohl themenbezogen als auch raumbezogen dargestellt und aufbereitet.

Kinder- und Jugendförderplan der Landeshauptstadt Düsseldorf 2021 bis 2025

 

Jugendhilfeplanung Familienbildung

Im Rahmen des Planungsprozesses Familienbildung wurden 2019/2020 die 22 Standorte der Familienbildungseinrichtungen sowie weiterer Stadtteil- und Familientreffs – und ihre Förderstrukturen analysiert. Im Zuge dessen wurde unter anderem ein einheitliches Fördermodell erarbeitet. So kann sichergestellt werden, dass in der familiengerechten Landeshauptstadt Düsseldorf eine hervorragende Infrastruktur familienunterstützender Angebote erhalten und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden kann.

Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss vom 5. Juni 2020

Jugendhilfeplanung Familienbildung – Angebote zur Förderung von Erziehung in der Familie

Planungsbericht Düsseldorfer Beratungsstellen nach SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz

Erziehungs‑, Familien‑ und Jugendberatungsstellen unterstützen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familiärer Herausforderungen. Dazu gehören unter anderem Unterstützung in Erziehungsfragen, Hilfe bei persönlichen Problemen sowie Beratung im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung. In den Beratungsstellen arbeiten Fachkräfte verschiedener Professionen zusammen, die unterschiedliche pädagogische und therapeutische Methoden einbringen.

Im Planungsbericht zu den Erziehungs- Familien- und Jugendberatungsstellen wird der Bestand an Einrichtungen sowie Aktivitäten in den Schwerpunktbereichen analysiert und aktuelle Bedarfe abgeleitet. Daraus werden ensprechende Handlungsempfehlungen entwickelt.

Jugendhilfeplanung 2024 - 2028 für die Düsseldorfer Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen

Jugendhilfeplanung bei den Hilfen zur Erziehung

Die Hilfen zur Erziehung und die damit verbundenen sozialen Dienste unterstützen Familien, die das Wohl und die Erziehung der Kinder und Jugendlichen in ihrer Obhut aus eigenen Kräften nicht gewährleisten können.

Die Jugendhilfeplanung begleitet die Hilfen zur Erziehung seit Ende 2020 mit einem langfristig angelegten Planungsprozess, der bestehende Strukturen, Monitoring- und Planungsinstrumenten sowie Arbeitsgremien im Sinne der Planungsverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers nach § 80 SGB VIII zu einem großen Ganzen zusammenführt.

Der Auftaktbericht dieses Planungsprozesses wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 24. November 2021 einstimmig beschlossen.

Jahresberichte mit Empfehlungen zur Weiterentwicklung

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe. Die pädagogischen Fachkräfte begleiten Jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder junge Erwachsene (18 bis 20 Jahre) in gegen sie eingeleitete Strafverfahren. In Düsseldorf begleiten sie außerdem straffällige Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren. Das Amt für Soziales und Jugend erstellt regelmäßig einen Bericht auf Grundlage der vorhandenen Datenbestände. Er bietet wichtige Informationen zur Entwicklung von delinquentem Verhalten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Düsseldorf.

Informationsvorlage im Jugendhilfeausschuss am 18. Juni 2025

Bericht zur Kinder- und Jugenddelinquenz in Düsseldorf

Offene Seniorenarbeit und Pflegeplanung

Die "zentren plus" stellen in Düsseldorf wichtige Anlaufstellen dar. Sie bieten zahlreiche relevante Angebote für Personen ab circa 55 Jahre an. Dazu gehören beispielsweise Informationsveranstaltungen, Beratungen, Mittagessen und Freizeitgestaltung. Aber auch andere Orte in der Stadt und weitere Projekte bieten Treffpunkte und Unterstützung für Senior*innen an. In den Planungsprozess werden all diese Angebote einbezogen.

Zur  bedarfsgerechten Gestaltung der Pflegeinfrastruktur werden regelmäßig die Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen erfasst. Dabei wird betrachtet, wie diese Angebote im Stadtgebiet verteilt sind und ob sie in ausreichender Anzahl und angemessener Qualität zur Verfügung stehen. Die Berichte der örtlichen Planung nach § 7 Altenpflegegesetz NRW bilden die Grundlage für die Entwicklung und Sicherung der Angebotsstruktur in Düsseldorf.

2024 ließ die Landehauptstadt Düsseldorf vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) ein Gutachten zur Pflegebedarfsplanung erstellen. Ziel war es, die Versorgungslage in Düsseldorf zu analysieren und den zukünftigen Bedarf an Pflegeangeboten bis zum Jahr 2045 zu ermitteln. Das Gutachten prüft auch die bisher genutzten Methoden der Pflegebedarfsplanung und entwickelt diese im Sinne einer umfassenden integrierten Handlungsstrategie weiter.

Gutachten Pflegebedarfsermittlung

Gutachten Pflegebedarfsermittlung - Zusammenfassung

Inklusion

Der Planungsschwerpunkt Inklusion verfolgt das Ziel, gleichberechtigte Teilhabe zu fördern, barrierefreie und sozialraumorientierte Strukturen und Angebote auszubauen und inklusive Grundsätze in allen Planungs- und Entwicklungsprozessen des Amtes für Soziales und Jugend zu verankern.

Zentrale Aufgabe ist die Erhebung des bestehenden Angebots und des Bedarfs an inklusiver Infrastruktur sowie an Leistungen im Verantwortungsbereich des Amtes für Soziales und Jugend. Auf dieser Grundlage werden Maßnahmen entwickelt, um bestehende Lücken in der inklusiven Versorgung zu schließen. Die Planungsarbeiten erfolgen in enger Zusammenarbeit mit allen Abteilungen des Amtes, insbesondere mit der Abteilung Teilhabe und Inklusion.

Die Planungsaktivitäten richten sich an Kinder, Jugendliche, Familien und Erwachsene mit Behinderungen. Aktuell wird unter anderem ein Datenkonzept Inklusion erarbeitet sowie Projekte wie die seit dem Schuljahr 2025/2026 bestehende Poollösung unterstützt.

Für das Jahr 2026 ist die Einrichtung eines abteilungsübergreifenden Arbeitskreises vorgesehen, der die inklusive Weiterentwicklung des Amtes strategisch und praktisch begleitet.

Kontakt

  • Planung und Controlling
  • Amt für Soziales und Jugend
    Willi-Becker-Allee 7
    40227 Düsseldorf
  • barrierefreier Eingang mit Rampe, Aufzug, taktile Leitlinien, Behinderten-WC, Behindertenparkplatz, Still- und Wickelraum