BAföG - Landeshauptstadt Düsseldorf

BAföG - Ausbildungsförderung

BAföG

BAföG - Ausbildungsförderung

Schüler*innen können BAföG erhalten, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können. Hierzu gehört gegebenenfalls auch das Einkommen der Eltern oder der Ehefrau beziehungsweise des Ehemanns oder der Person der eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Hinweis: Für Studierende ist das Studierendenwerk an der Universität oder Hochschule zuständig, an der Studierende immatrikuliert sind.

Ein Antrag auf BAföG kann gestellt werden, wenn eine der folgenden Schulen besucht wird.

Schulen

Weiterführende allgemeinbildende Schulen

frühestens ab Klasse 10, zum Beispiel

  • Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule
  • Berufsfachschule, die zu einem allgemeinbildendem Abschluss führt oder berufsgrundbildende Kenntnisse vermittelt
  • Fachoberschule, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt

Eine Förderung beim Besuch einer der oben genannten Schulen ist nur möglich, wenn der*die Schülerin nicht im Haushalt der Eltern wohnen kann (§ 2 Absatz 1a Nummer 1 - 3 BAföG).

Schulen, die zu einem Berufsabschluss führen

zum Beispiel

  • mindestens zweijährige Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluss
  • mindestens zweijährige Fachschule, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, mit berufsqualifizierendem Abschluss

Schulen der beruflichen Weiterbildung

zum Beispiel

  • Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
  • Höhere Fachschule und Akademie

Schulen des zweiten Bildungswegs

zum Beispiel

  • Abendhauptschule und Abendrealschule
  • einjährige Fachoberschule nach abgeschlossener Berufsausbildung
  • Abendgymnasium und Weiterbildungskolleg

Antrag

Antrag

Der Antrag ist am gemeinsamen Wohnsitz der Eltern zu stellen. Sollten die Eltern getrennt leben, ist das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnsitz der*des Schüler*in zuständig.

Er kann digital, schriftlich per Post oder eingescannt per E-Mail gestellt werden.
Alle Angaben im Antrag sind durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich den Antrag bereits zwei Monate vor Beginn des neuen Schuljahres zu stellen.

Hinweis
Sollten Sie nicht alle notwendigen Unterlagen von Ihren Eltern erhalten, melden Sie sich gerne frühzeitig. Das Amt für Ausbildungsförderung unterstützt Sie bei der Vervollständigung Ihrer Unterlagen!

Kontakt

  • Telefonisch erreichbar:
    Montag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
    Dienstag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr
  • Persönliche Sprechstunden
    Donnerstag von 14 bis 16 Uhr
  • Amt für Ausbildungsförderung
    Willi-Becker-Allee 7
    5. Etage
    40227 Düsseldorf
  • barrierefreier Eingang mit Rampe, Aufzug, taktile Leitlinien, Behinderten-WC, Behindertenparkplatz, Still- und Wickelraum