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Jugend

Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte werden für April ausgesetzt


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Redaktion: Mester, Annika

Hinsichtlich der Erstattung von Kinderbetreuungskosten hat das Land Nordrhein-Westfalen eine einheitliche Lösung ermöglicht: Für den Monat April müssen in Düsseldorf keine Elternbeiträge gezahlt werden. Darüber hinaus wird für die städtischen Einrichtungen auch das Verpflegungsentgelt für den Monat April ausgesetzt. Wenn Eltern ein Lastschriftmandat erteilt haben, müssen sie nichts weiter veranlassen. Ist ein Dauerauftrag eingerichtet, sollte er für den Monat April ausgesetzt werden.

Die Beiträge, die ab dem Inkraft-Treten des Betreuungsverbotes am 16. März erhoben wurden, werden zurückerstattet. Das gilt für Beiträge und Verpflegungsentgelte in den Bereichen der Kitas, Tagespflege und OGS.

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