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Kultur
Gemeinsamer Verkauf des Cranach-Gemäldes als gerechte und faire Lösung
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 11. Februar 2026, beschlossen, das Gemälde "Christus am Ölberg" des Malers Lucas Cranach des Älteren gemeinsam mit der Erbengemeinschaft nach Alfred Strauss zu verkaufen und den Erlös zu teilen. Der Verkauf des Gemäldes erfolgt über den Kunsthandel, die Erbengemeinschaft nach Alfred Strauss erhält 75 Prozent des Erlöses. Der Anteil der Landeshauptstadt Düsseldorf kommt dem Ankaufsetat des Kunstpalast zugute.
Diese Einigung anlässlich eines Restitutionsgesuchs würdigt ausdrücklich das Schicksal von Alfred Strauss (1894–1966), der aufgrund seiner jüdischen Herkunft vom NS-Regime verfolgt wurde. Zugleich trägt sie dem Umstand Rechnung, dass wesentliche Details der Provenienz des Gemäldes nicht mehr aufgeklärt werden konnten.
Die Provenienz des Gemäldes
Alfred Strauss hatte das Gemälde 1937 erworben. Der österreichische Tenor lebte seit 1929 in Berlin, wo er hauptsächlich als Gesangslehrer für Schauspielerinnen und Schauspieler arbeitete, die im aufkommenden Tonfilm Karriere machten, darunter Willy Fritsch, Lilian Harvey und Viktor de Kowa. Im Oktober 1937 verließ er Berlin und zog in seine Heimatstadt Wien. Wenige Tage nach dem "Anschluss" Österreichs an das Deutsche Reich im März 1938 emigrierte Strauss nach Paris und von dort ein Jahr später schließlich in die USA. Er starb im Alter von 72 Jahren in Los Angeles.
Das Gemälde zeigt den betenden Jesus im Garten Gethsemane. Am unteren Bildrand schlafen die Jünger, im Hintergrund nähern sich Soldaten und verweisen auf die bevorstehende Festnahme Jesu. Dass es sich um ein Werk des bedeutenden Renaissancemalers handelt, wurde erst erkannt, als es 1930 der Kirche "Zur Frohen Botschaft" in Berlin-Karlshorst als Schenkung überlassen wurde. Die Gemeinde ließ die Tafel restaurieren, hängte sie gut sichtbar in der Kirche auf und bot Führungen zur Besichtigung an. Im Zuge eines Erbstreites zwischen der Schenkerin und ihrer Schwester gelangte das Gemälde dann 1935 wieder in Berliner Privatbesitz. Im August 1936 wurde es dem Musée du Louvre in Paris angeboten, doch ein Ankauf kam nicht zustande. Stattdessen erwarb Alfred Strauss das Bild im Januar 1937. Der Verkäufer stand nachweislich in Verbindung zur letzten Voreigentümerin. Ob er das Bild für sie in Kommission verkaufte oder es zuvor selbst erworben hatte, ist nicht bekannt.
Wenige Monate später, spätestens im August 1937, veräußerte Alfred Strauss das Gemälde wiederum an den Kölner Kunsthändler Hermann Abels. Über die konkreten Umstände dieses Verkaufs konnten trotz umfangreicher Provenienzrecherchen keine Erkenntnisse gewonnen werden. Er lässt sich nur indirekt über eine Anzeige in der Zeitschrift "Weltkunst" nachvollziehen: Am 19. Februar 1939 erschien dort eine Suchanzeige der Reichskammer der bildenden Künste. Der zuständige Provinzialkonservator fahndete nach dem Verbleib des wertvollen Gemäldes. Auf schriftliche Anfrage hatte Strauss, inzwischen nach Wien verzogen, laut der Suchmeldung angegeben, das Bild sei "ordnungsgemäß an ein Mitglied der Reichskulturkammer und zugelassenen Händler" verkauft worden.
Dies dürfte der Kölner Kunsthändler Hermann Abels gewesen sein, der noch vor September 1937 bei dem örtlichen Fotografen Hugo Schmölz eine Ölberg-Darstellung von Lucas Cranach fotografieren ließ. So vermerkt es ein erhaltenes Auftragsbuch. Es ist anzunehmen, dass es sich um das hier in Rede stehende Gemälde handelte. Auch ein Aufkleber auf der Rückseite des Bildes verweist auf Abels. Wann dieser das Werk wieder veräußerte, ließ sich nicht klären. Die Landeshauptstadt Düsseldorf kaufte es im Januar 1949 von Ursula Stuckert, vermittelt durch ihren Ehemann, den Maler und Kunsthändler Rudolf Stuckert.
Lösung im Sinne der Washingtoner Prinzipien
Alfred Strauss machte ab 1955 Entschädigung wegen seiner Verfolgung durch das NS-Regime geltend. Er stellte mehrere Anträge, unter anderem für zehn Gemälde, die ihm 1937 und 1938 entzogen worden seien. Dazu zählt auch die Ölbergszene aus der Cranach-Werkstatt. Das Verfahren bezüglich der Gemälde endete 1962 mit einem Vergleich.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf einigt sich erstmals einvernehmlich auf einen gemeinsamen Verkauf als gerechte und faire Lösung im Sinne der Washingtoner Prinzipien. Der Vorschlag ging von der Erbengemeinschaft aus. Auch der Bewertungsrahmen der neuen Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut nennt diese Möglichkeit, insbesondere in Fällen, in denen bestehende Sachverhaltslücken nicht weiter aufzuklären sind, die Voraussetzungen für eine gerechte und faire Lösung aber vorliegen.
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