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Gesundheit

Kostenübernahme für Verhütungsmittel


Erstellt:
Redaktion: Hirsch, Marie

Empfängerinnen von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Wohngeld, Frauen mit einem geringen Arbeitseinkommen und Studentinnen können bei den Schwangerenberatungsstellen des Gesundheitsamtes eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel beantragen. Auch bei der Diakonie und den Beratungsstellen "pro familia" und "Frauen beraten/donum vitae" können Anträge gestellt werden.

In Verbindung mit einem Beratungsangebot für Fragen zur Verhütung und einer Prüfung der wirtschaftlichen Situation kann eine Kostenübernahme für das Verhütungsmittel der eigenen Wahl erfolgen. Weitere Informationen zu den Schwangerenberatungsstellen des Gesundheitsamtes sind zu finden unter: https://www.duesseldorf.de/gesundheitsamt/hilfen-und-beratung/beratung-schwangerschaft-lebenskrisen-gewaltopfer.html

Hintergrund
Unter der Federführung des Gesundheitsamtes und in Absprache mit den am Projekt beteiligten Trägern der freien Wohlfahrtspflege ist in den letzten Jahren ist eine Konzeptionierung der Kostenübernahme erfolgt. Im Anschluss an eine Projektphase hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 entsprechende Mittel in Höhe von 80.000 Euro jährlich für das Jahr 2022 und die beiden folgenden Jahre bewilligt.

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