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Wahlen
Länger ausstehende Briefwahlunterlagen: Jetzt aktiv werden
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Das Team des Amtes für Statistik und Wahlen weist darauf hin, dass sämtliche in dieser Woche beantragten Briefwahlunterlagen im Idealfall innerhalb von zwei Tagen nach Antragstellung per Post bei den Antragstellenden eingetroffen sein sollten. Um nicht erhaltene oder verloren gegangene Briefwahlunterlagen zu ersetzen, können Betroffene noch bis Samstag, 22. Februar, 12 Uhr, im Amt für Statistik und Wahlen vorsprechen.
Alle später beim Amt für Statistik und Wahlen angezeigten nicht zugestellten Unterlagen können nicht mehr ersetzt werden. Wählerinnen und Wähler, die ihre beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, können am Wahlsonntag ihre Stimme nicht in ihrem Wahlraum abgeben. Denn Wahlberechtigte müssen gemäß § 28 Abs. 10 Bundeswahlgesetz eine schriftliche Versicherung darüber abgeben, dass die Unterlagen verloren gegangen sind oder sie die Unterlagen nicht erhalten haben. Betroffene sollen sich daher in solchen Fällen dringend vor dem Fristablauf am Samstag, 22. Februar, 12 Uhr, mit dem Amt für Statistik und Wahlen in Verbindung setzen. Unter der Telefonnummer 0211-8993368 steht das Team für Rückfragen rund um die Bundestagswahl zur Verfügung.