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Kultur

Landeshauptstadt Düsseldorf restituiert das Gemälde "Juniabend" von Karl Schmidt-Rottluff


Erstellt:
Redaktion: Ilgenstein, Valentina

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 10. Juli 2025, die Restitution des Gemäldes "Juniabend" (1919) von Karl Schmidt-Rottluff an die Erbin nach Hans Hess beschlossen. Die Rückgabe erfolgt in Würdigung der Gesamtumstände des Verlustes aus der Sammlung Hess als gerechte und faire Lösung gemäß den Washingtoner Prinzipien.

Vorausgegangen waren umfängliche Recherchen der städtischen Provenienzforschungsstelle zur Herkunft des nun restituierten Gemäldes. Wahrscheinlich wurde es 1943 (oder nach Kriegsende) aus dem Kölnischen Kunstverein gestohlen und in krimineller Absicht in den Handel gebracht. Die Stadt erwarb es 1950. Die Mitglieder der jüdischen Familie Hess zählen zu den Kollektivverfolgten des NS-Unrechtsstaats. Sie waren bis 1939 emigriert und hatten NS-verfolgungsbedingt keine Möglichkeit, den Diebstahl in der NS-Zeit zu verhindern oder ahnden zu lassen.

Die Provenienz des Gemäldes
Das expressionistische Gemälde lässt sich erstmals 1933 als Teil der Sammlung Hess nachweisen. Vom 7. bis zum 29. Oktober des Jahres war es unter dem Titel "Abend" als Leihgabe in der Ausstellung "Moderne deutsche Malerei aus Privatbesitz" in der Kunsthalle Basel zu sehen. Wann das Werk in die Sammlung gelangte und ob dabei ein Händler involviert war, ist bisher unbekannt. Bekannt ist, dass Alfred Hess oftmals direkt von den Künstlern kaufte.

Als Teilhaber der Schuhfabrik M. & L. Hess AG, dem seinerzeit größten Unternehmen in Erfurt, hatte Alfred Hess (1879–1931) nach dem Ersten Weltkrieg begonnen, eine Sammlung von Werken des deutschen Expressionismus aufzubauen. In der 1929 einsetzenden Weltwirtschaftskrise geriet das Familienunternehmen Hess in eine existentielle Krise, die Alfred Hess zwang, mindestens einzelne Werke aus seiner Sammlung zu veräußern.

Nach dem plötzlichen Tod ihres Mannes im Dezember 1931 schlug Tekla Hess (1884–1968) das Erbe aus. Alleinerbe wurde der Sohn Hans Hess (1908–1975). Einer Absprache zwischen beiden zufolge sollte Tekla Hess Nutznießerin der Sammlung bleiben.

Während Hans Hess bereits im Frühsommer 1933 emigrierte, zunächst nach Paris und 1936 weiter nach London, entschloss sich Tekla Hess erst nach der Pogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938 zur Emigration und folgte ihrem Sohn im März 1939 nach Großbritannien. Die Kunstsammlung hatte Tekla Hess 1933 in die Schweiz verbringen können, anfangs nach Basel und später nach Zürich, darunter auch das nun restituierte Gemälde von Karl Schmidt-Rottluff. Im März 1937 sandte sie es jedoch zusammen mit anderen Werken zurück nach Deutschland, an den Kölnischen Kunstverein. Dort verblieben zumindest Teile der Sammlung zum Zeitpunkt ihrer Emigration nach London.

Im Sommer 1947 teilte der Kölnische Kunstverein Tekla Hess auf ihre Nachfrage hin mit, dass ihre vor dem Krieg eingelagerten Bilder nicht mehr vorhanden seien. Das Gebäude des Kunstvereins sei im Juli 1943 bei einem Fliegerangriff vollständig zerstört worden und der Keller habe danach jahrelang unter Wasser gestanden. Erst durch den sogenannten "Kölner Fälscherprozess" 1949/50 wurde bekannt, dass sich Dritte mindestens einige der vermeintlich während des Krieges zerstörten Bilder angeeignet und unter der Hand verkauft hatten. "Juniabend" von Schmidt-Rottluff wurde im Prozess allerdings nicht erwähnt. Die Stadt erwarb es schließlich 1950 in der Düsseldorfer Galerie Vömel. Damals kam die Provenienz des Gemäldes nicht zur Sprache.

Die Stadt erfuhr jedoch im Januar 1966 im Zuge eines Auskunftsersuchens von Hans Hess von der Provenienz aus der Sammlung Hess. In einem Schreiben an die Städtischen Kunstsammlungen teilte Hans Hess mit, dass Gemälde sei als Teil der "Sammlung Alfred Hess, Erfurt […] während der Nazizeit aus dem Besitz meiner Familie verschwunden, aber nie von meiner Mutter, die noch lebt, oder von mir, dem Alleinerben, je rechtmäßig veräußert worden" und damit "nach wie vor im Besitz der Sammlung Hess". Die zuständige Kustodin der Kunstsammlungen nahm daraufhin Rücksprache mit der Galerie Vömel und dem von ihr genannten Vorbesitzer des Gemäldes. Sie teilte die eingeholten Auskünfte Hans Hess noch im gleichen Monat mit und wies im Weiteren – wohl nach Rücksprache mit dem Rechtsamt – darauf hin, dass nach dem damals in Nordrhein-Westfalen geltenden englischen Rückerstattungsrecht die Anmeldefrist für einen Restitutionsanspruch verstrichen sei und die Stadt durch Ersitzung inzwischen rechtmäßige Eigentümerin des Gemäldes geworden sei (Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, Sign. 2-3-7-191.0000). Nach dieser ablehnenden Rückmeldung kam es zu keinem weiteren Austausch mit Hans Hess.

Bei vergleichbarem Sachverhalt entschieden sich in den vergangenen Jahren bereits die Städte Ludwigshafen (Wilhelm-Hack-Museum), Düren (Leopold-Hoesch-Museum) und Krefeld (Kunstmuseum Krefeld) zu Restitution von Gemälden an die Erbin nach Hans Hess. Auch die Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich angesichts der Washingtoner Prinzipien von 1998 und der gemeinsamen Erklärung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zum Umgang mit NS-Raubgut von 1999 nun dazu entschieden, das Gemälde "Juniabend" zurückzugeben.

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