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Layla-Song: Ein Verbot war durch die Stadt weder geplant noch gewollt


Erstellt:
Redaktion: Röhl, Wolfgang

Die Gleichstellungsbeauftrage der Landeshauptstadt Düsseldorf, Elisabeth Wilfart, hat vor dem Hintergrund einer Debatte zum Abspielen des Songs "Layla" mit dem Veranstalter der Düsseldorfer Rheinkirmes Kontakt aufgenommen. Der Veranstalter hat ihr dabei mitgeteilt, dass er darauf hinwirken möchte, dass dieses Lied in den Zelten und auf den Fahrgeschäften nicht gespielt wird.

Die Kirmes ist ein Fest mit hoher Anziehungskraft für Besucherinnen und Besuchern und Strahlkraft für die Stadt. Das Volksfest ist beliebt bei Groß und Klein. Viele Familien mit Kindern besuchen die Kirmes. "Eine entsprechende Sensibilität insbesondere vor diesem Hintergrund ist wichtig", sagt Wilfart. "Als Gleichstellungsbeauftragte würde ich es daher begrüßen, wenn zumindest die nun angestoßene öffentliche Diskussion über Liedtexte, die sich im Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit, Diskriminierung und Sexismus befinden, zu einer entsprechenden Sensibilisierung führt." Ein Verbot durch die Stadt war weder geplant noch gewollt.

Hintergrund
Die staatliche Gleichstellungsarbeit basiert auf dem Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland. Für die kommunale Ebene legt die Gemeindeordnung (GO NRW) fest, dass Gleichstellung auch eine Aufgabe der Kommunen ist. Seit 1994 sind hierzu in größeren Kommunen hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in den ihr übertragenen Aufgaben und Rechten von Weisungen frei.

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