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Jugend Soziales
Mehr Bildungsgerechtigkeit und verlässliche Betreuung: Rat beschließt neue Elternbeitragssatzung
Reform tritt zum 1. August 2027 in Kraft
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am Donnerstag, 16. Juli 2026, eine neue Elternbeitragssatzung beschlossen. Mit der Reform, die zum 1. August 2027 in Kraft tritt, werden Familien finanziell deutlich entlastet und gleichzeitig die Voraussetzungen für eine langfristig verlässliche Kinderbetreuung gestärkt.
Kernstück der Neuregelung ist die vollständige Beitragsfreiheit für eine wöchentliche Betreuung von bis zu 35 Stunden in Kitas, in der Kindertagespflege und im Offenen Ganztag (OGS) – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Für Kinder im letzten und vorletzten Jahr vor der Einschulung bleibt der Besuch der Kita sogar bis zu 45 Wochenstunden beitragsfrei.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller sagt: "Bildung darf keine Frage des Einkommens sein. Mit diesem Ratsbeschluss setzen wir ein starkes Zeichen für mehr Bildungsgerechtigkeit und verlässliche Kinderbetreuung. Wir entlasten Familien, stärken die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sichern gleichzeitig die hohe Qualität unserer Betreuungsangebote. Die Kombination aus Beitragsfreiheit für das Kernangebot und einer fairen Beteiligung an zusätzlichen Betreuungszeiten macht unser Betreuungssystem gerechter und zukunftsfähig."
Grundlage der Reform sind die tatsächlichen Betreuungszeiten Düsseldorfer Familien. Während bislang rund 80 Prozent der Eltern pauschal das 45-Stunden-Modell buchten, liegt die tatsächliche Betreuungsdauer häufig darunter. Die neue Satzung schafft deshalb Anreize für eine bedarfsgerechte Buchung. Damit wird das System vor Überlastung geschützt, Fachkräfte können gezielter eingesetzt und die pädagogische Qualität der Betreuung dauerhaft auf einem hohen Level gehalten werden.
Familien mit geringen und mittleren Einkommen werden deutlich entlastet. Beiträge fallen erst an, wenn das jährliche Bruttohaushaltseinkommen über 60.000 Euro liegt und gleichzeitig mehr als 35 Betreuungsstunden pro Woche in Kita oder Kindertagespflege beziehungsweise Betreuungszeiten im Offenen Ganztag über 15 Uhr hinaus in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Einkommen der Familie.
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche: "Vereinbarkeit von Familie und Beruf existiert nur dort, wo Betreuungszeiten nicht nur auf dem Papier stehen, sondern durch ausreichend Personal auch verlässlich stattfinden. Indem wir Anreize für eine bedarfsgerechte Buchung setzen, stabilisieren wir das gesamte System gegen den akuten Fachkräftemangel. Zudem bleibt die vollzeitnahe Betreuung bis 45 Stunden für alle, die sie benötigen, voll zugänglich und wird durch die neue, gerechte Staffelung für geringe und mittlere Einkommen sogar finanziell massiv erleichtert. Wir schaffen echte Wahlfreiheit statt Scheinsicherheit."
Die neuen Regelungen ab dem 1. August 2027 im Überblick:
Beitragsfrei sind künftig:
- die Betreuung in einer Kita oder in der Kindertagespflege bis zu 35 Wochenstunden,
- die Betreuung im Offenen Ganztag bis 15 Uhr,
- der Besuch der Kita im letzten und vorletzten Jahr vor der Einschulung – auch bei einer Betreuungszeit von bis zu 45 Wochenstunden.
Beitragspflichtig bleiben (nach Einkommensstaffelung):
- die Betreuung in Kita oder Kindertagespflege mit mehr als 35 Wochenstunden bei einem jährlichen Bruttohaushaltseinkommen von über 60.000 Euro,
- die Betreuung im Offenen Ganztag oder im gebundenen Ganztag über 15 Uhr hinaus bis 16 Uhr.
Geschwisterkind-Regelung:
Besuchen mehrere Geschwister gleichzeitig eine Kita, die Kindertagespflege oder eine Betreuung im Primarbereich länger als 35 Stunden in der Woche ( OGS nach 15 Uhr), wird für das zweite und jedes weitere Kind eine Ermäßigung von 50 Prozent gewährt. Der volle Beitrag ist jeweils für das Kind zu entrichten, für das nach der Beitragstabelle der höchste Beitrag anfällt.
Weitere Informationen zur Beitragstabelle und den Einkommensstufen gibt es unter: www.duesseldorf.de/elternbeitrag.