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Kultur

Neue Rahmenverträge sollen die freie Szene weiter stärken


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Redaktion: Ilgenstein, Valentina

Mehr Planungssicherheit für die freie Szene: Dies soll das Konzept "Rahmenverträge für die freie Szene" ermöglichen. Nach einem entsprechenden Antrag der Politik im vergangenen Jahr hat die Kulturverwaltung ein entsprechendes Konzept erarbeitet. Diesem hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf in seiner Sitzung am Donnerstag, 10. Juli 2025, nach einem politischen Änderungsantrag von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN nun mehrheitlich zugestimmt.

Ab dem 1. Januar 2026 sieht das Konzept eine dreijährigen Laufzeit für Rahmenverträge von Einrichtungen aus der freien Szene vor, die seit mehr als vier Jahren gefördert werden. Hierzu zählen etwa die Produktionshäuser "tanzhaus nrw" und das "Forum freies Theater" sowie das soziokulturelle Zentrum "zakk" und einige Festivals, darunter das "asphalt-Festival", das Düsseldorf Festival und das "Approximation".

Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Unser Ziel ist es, die freie Szene in Düsseldorf weiter zu unterstützen. Die Häuser, Festivals und Projekte der freien Szene sind ein wichtiger Teil der Düsseldorfer Kulturlandschaft. Mit dem neuen Konzept zu den Rahmenverträgen erhält die freie Szene mehr Sicherheit und somit auch einen größeren Handlungsspielraum bei der Programmplanung."

Die wichtigste Änderung bei dem neuen Konzept ist eine Planungssicherheit für drei Jahre für den jährlichen Zuschuss aus dem Kulturetat. Das schafft mehr Möglichkeiten für eine langfristige Programmplanung. Denn oft müssen Engagements oder Produktionszeiträume mit langen Vorlaufzeiten von geplanten Veranstaltungsterminen vereinbart werden. Um steigende Kosten abmildern zu können, wird es im Rahmen der Vertragslaufzeit auch eine Erhöhung geben. Die Zuwendung steigt im Haushaltsjahr 2026 um zwei Prozent. In den folgenden beiden Jahren um mindestens zwei Prozent.

Im zweiten Halbjahr 2027 erfolgt zudem eine Evaluierung im Hinblick auf das Erreichen des Konzeptziels (erhöhte Planungssicherheit der freien Szene und Vereinfachung des Verfahrens) sowie auf die Erfüllung der Zielvereinbarungen.

Darüber hinaus wird es den Einrichtungen zukünftig leichter gemacht, die Mittel auch überjährig verwalten zu können. Dies bedeutet, dass individuell Rücklagen bis zu einer bestimmten Höhe gebildet werden können. Eine jährliche Antragstellung innerhalb der drei Jahre entfällt, sofern sich keine gravierenden Änderungen ergeben.

Zielvereinbarungen für die Weiterentwicklung der jeweiligen Einrichtung soll es dennoch geben. Diese werden im Dialog mit der Kulturverwaltung entwickelt und finden Berücksichtigung in den zu schließenden Rahmenverträgen.

Der Änderungsantrag von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und die Beschlussvorlage zum Download unter https://duesseldorf.canto.de/b/PQHNA

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