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Kultur

Neues Schiedsgerichtsverfahren für strittige Restitutionsfälle: Stadt gibt "stehendes Angebot" ab

Der Rat beschließt in seiner Sitzung am 10. Juli mit der Abgabe künftig an dem neuen Verfahren teilzunehmen


Erstellt:
Redaktion: Ilgenstein, Valentina

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2025 die Abgabe eines sogenannten "stehenden Angebots" für die "Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut" beschlossen. Damit stimmt die Stadt zu, in strittigen Restitutionsfällen an dem neuen Schiedsgerichtsverfahren teilzunehmen. "Mit dem stehenden Angebot bekräftigt die Landeshauptstadt Düsseldorf ihr bleibendes Bekenntnis zur historischen Verantwortung. Wir schaffen damit die Grundlage für rechtsverbindliche und faire Entscheidungen in strittigen Restitutionsfragen – im Sinne der Gerechtigkeit für die Opfer des NS-Unrechts", sagt Miriam Koch, Beigeordnete für Kultur und Integration.

Zur "Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut"
Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben am 26. März 2025 das Verwaltungsabkommen zur Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit für Rückgabestreitigkeiten über NS-Raubgut unterzeichnet. Die Schiedsgerichtsbarkeit löst die im Jahr 2003 geschaffene "Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz" (kurz: Beratende Kommission) ab. Die neue Schiedsgerichtsbarkeit wird voraussichtlich im Herbst 2025 ihre Arbeit aufnehmen.

Die Entscheidungen der Schiedsgerichtsbarkeit werden künftig rechtsverbindlich sein. Die Beratende Kommission hatte bisher Empfehlungen ausgesprochen, denen eine hohe moralische und politische, aber keine rechtliche Geltung zukam. Als Grundlage für ihre Entscheidungen steht der Schiedsgerichtsbarkeit ein neuer verbindlicher Bewertungsrahmen zur Verfügung, der für mehr Klarheit und Transparenz in der Entscheidungsfindung sorgen soll. Zudem wird eine Überprüfung der Schiedssprüche nach den Regeln der Zivilordnung möglich sein. In die Entwicklung des neuen Verfahrens und des Bewertungsrahmens waren der Zentralrat der Juden in Deutschland und die Jewish Claims Conference einbezogen.

Landeshauptstadt gibt "stehendes Angebot" ab
Im Sinne der Stärkung der Opfer des Nationalsozialismus ist ein Kernpunkt der Reform des Schlichtungsverfahrens die einseitige Einleitung der Schiedsgerichtsbarkeit durch Antragberechtigte. Dies war bisher nicht möglich. Dies bedeutet, dass berechtigte Personen/Gemeinschaften etc. künftig alleine, ohne Zustimmung der Gegenseite, ein Verfahren und die Prüfung des Falls einleiten können. Um diese einseitige Anrufbarkeit rechtlich zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass die Vermögensträgerinnen und -träger im Vorfeld ein dauerhaft gültiges Angebot abgeben - das sogenannte "stehende Angebot". Durch den Beschluss des Rates wird die Landeshauptstadt Düsseldorf dies nun tun und somit grundsätzlich sämtlichen künftigen Verfahrensaufnahmen zustimmen.

Der Rat folgt damit seiner bisherigen Praxis, in Anerkennung der Washingtoner Prinzipien von 1998 und der Gemeinsamen Erklärung von Bund, Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes von 1999 in streitigen Fällen einer Anrufung der Beratenden Kommission zuzustimmen. Dies traf bisher auf drei Restitutionsfälle zu. Die Stadt war den ausgesprochenen Empfehlungen gefolgt. Unabhängig von der Abgabe des "stehenden Angebots" setzt die Stadt sich weiterhin für gütliche Einigungen ein. Eine Grundlage hierfür bildet die Arbeit der Provenienzforschungsstelle im Dezernat für Kultur und Integration, die zu eingehenden Restitutionsgesuchen forscht und aktiv nach NS-Raubgut in den städtischen Sammlungen sucht.

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