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Gremien Verkehr

Rad- und Gehwegbrücke über den Kennedydamm: Bedarfsbeschluss auf dem Weg

Rat der Stadt soll am 19. Mai darüber entscheiden/Beschluss ist Grundlage für die weitere Planung


Erstellt:
Redaktion: Paulat, Volker

Für den Ersatzneubau der Rad- und Gehwegbrücke Kennedydamm soll jetzt der Bedarfsbeschluss eingeholt werden. Dazu wird am Freitag, 1. April, zunächst die Bezirksvertretung 1 angehört, bevor der Ordnungs- und Verkehrsausschuss die Vorberatung übernimmt. Der endgültige Beschluss wird voraussichtlich in der Sitzung des Rates der Stadt am Donnerstag, 19. Mai, gefasst werden. Auf dessen Grundlage erfolgt dann die weitere Planung.

Vorangegangen war die Vorplanung mit dem Siegerentwurf des Büros Sauerzapfe Architekten/B+G Ingenieure (Berlin), der aus dem Gutachterverfahren Ende 2019/Anfang 2020 hervorgegangen war. Die neue Rad- und Gehwegbrücke wird als Stahlkonstruktion geplant. Der insgesamt 254 Meter lange Ersatzneubau folgt einer konvexen/konkaven Linienführung, die mit einem leichten Bogen über den Kennedydamm verläuft. Der insgesamt 6,20 Meter breite Brückenquerschnitt ist verkehrlich in einen barrierefreien Gehweg mit einer nutzbaren Breite von 2,50 Metern sowie einen Zweirichtungsradweg mit einer ebenfalls nutzbaren Breite von 2,50 Metern untergliedert. Die Stadtverwaltung war vom Stadtrat am 14. Mai 2020 beauftragt worden, für den Siegerentwurf die Vorplanung vorzunehmen und eine Kostenschätzung abzugeben. Die derzeitigen Projektgesamtkosten betragen rund 12.670.000 Euro brutto.

Die Rad- und Gehwegbrücke überquert den Kennedydamm im Düsseldorfer Norden in West-Ost-Richtung auf Höhe der Straßen Hans-Böckler-Straße/Bennigsen-Platz. Sie ist Bestandteil des Radwegenetzes der Stadt. Es handelt sich um einen Ersatzneubau für die vormalige vierfeldrige Spannbetonkonstruktion aus dem Jahr 1957, die aufgrund von Spannungsrisskorrosion nicht mehr verkehrssicher war. Im Jahr 2019 ist zur Aufrechterhaltung der Wegebeziehung eine Behelfsbrücke unter Verwendung der Bestandswiderlager errichtet worden, die bis zum Beginn der Bautätigkeiten vorgehalten wird.

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