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Kultur
Vortrag über Ilna Ewers-Wunderwald im Heine-Institut
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Das Heinrich-Heine-Institut, Bilker Straße 12-14, zeigt aktuell die Ausstellung "Ilna Ewers-Wunderwald: Rebellin des Jugendstils". In einem Vortrag von Co-Kurator Dr. Sven Brömsel wird am Mittwoch, 16. März, 19 Uhr, im Heinrich-Heine-Institut die abenteuerliche Vita und das vielschichtige Werk der erst kürzlich wiederentdeckten Düsseldorfer Künstlerin beleuchtet. Wichtige Aspekte sind dabei die werkimmanente Einbettung in der Zeit des frühen 20. Jahrhunderts, die Beziehung zum Jugendstil, die künstlerischen Vorbilder und Wegbegleiter sowie die Frage, inwiefern Ewers-Wunderwalds Schaffen einen vollkommen eigenständigen Stil prägte und weshalb sie als Rebellin zu bezeichnen ist.
Nach 100 Jahren wird das Werk der Malerin Ilna Ewers- Wunderwald (1875–1957) wieder in ihrer Geburtsstadt präsentiert. Neu zu entdecken sind Bilder mit beinahe mikroskopischen Naturbehandlungen sowie eigenwilliger Fantastik – exotisch-traumverlorene Zusammenspiele zwischen Feder, Tusche und leuchtender Wasserfarbe, die heutige Kunstschaffende auf vielfältige Weise inspirieren. Anhand von Nachlassmaterialien widmet sich die Ausstellung ebenso der Kabarettdarstellerin, Modedesignerin, Übersetzerin und Weltreisenden: dem faszinierenden Leben der wahrlich emanzipierten Künstlerin Ilna Ewers-Wunderwald.
Dr. Sven Brömsel arbeitet und publiziert zu kulturübergreifenden Themen um 1900, unter anderem im Deutschlandfunk und für das art-Magazin. Zuletzt erschienen: "Alraune des Jugendstils – Ilna Ewers-Wunderwald", Düsseldorf, Zagava Verlag, 2019.
Der Vortrag findet im Kontext des Internationalen Frauentags statt. Eine Veranstaltung des Heinrich-Heine-Instituts in Kooperation mit dem Gleichstellungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Es wird um verbindliche Anmeldung gebeten per E-Mail an anmeldungen-hhi@duesseldorf.de oder telefonisch unter 0211-8995571. Der Eintritt zum Vortrag beträgt sechs Euro, ermäßigt drei Euro.
Bitte beachten: Im Heinrich-Heine-Institut besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Es gilt die 3G-Regel, somit ist ein Nachweis über die Immunisierung durch eine vollständige Impfung gegen COVID-19 oder Genesung beziehungsweise der Nachweis eines negativen Corona-Tests (nicht älter als 24 Stunden) erforderlich. Abstandsregeln sind ebenfalls zu beachten.