Verhaltenskodex und Korruptionsbekämpfung
Verhaltenskodex und Korruptionsbekämpfung
Auskunft gemäß § 6 des Verhaltenskodex für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Landeshauptstadt Düsseldorf und gemäß § 7 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (KorruptionsbG NRW)
Die Mitglieder des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen unterliegen sowohl gemäß § 6 des Verhaltenskodexes für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Landeshauptstadt Düsseldorf als auch gemäß § 7 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes einer Auskunftspflicht gegenüber der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister.
Diese Auskunftspflicht erstreckt sich insbesondere auf:
Gemäß § 6 des Verhaltenskodexes für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Landeshauptstadt Düsseldorf und § 7 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes
- die gegenwärtig ausgeübten Berufe einschließlich nebenberuflicher Tätigkeiten und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes vom 06.09.1965 (BGBI. I S. 1089) in der jeweils geltenden Fassung,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen und
- die Funktion in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
Zusätzlich nur gemäß § 6 des Verhaltenskodex für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Landeshauptstadt Düsseldorf
- entgeltliche Tätigkeiten der Beratung, Vertretung fremder Interessen und Erstattung von Gutachten, soweit diese Tätigkeiten nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegen,
- die Mitgliedschaft in Organen von Zweckverbänden, Genossenschaften und vergleichbaren Zusammenschlüssen
Die Auskünfte der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sind individuell unter dem Reiter „Gremienmitglieder“ im Bürgerinformationssystem einzusehen.