SAGA - lokal
Am 1.3.2018 ist die neue Förderrichtlinie des Förderprogramms „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“ in Kraft getreten. Die klassischen Aspekte der Förderung wie Dämmung, Solarenergie und die Optimierung der Heizungsanlage bleiben erhalten.
Neu gefördert wird der Austausch von hydraulisch gesteuerten Durchlauferhitzern durch voll elektronisch geregelte Durchlauferhitzer mit der Energieeffizienzklasse „A“. Die Höhe der Förderung beträgt 30% der Installationskosten.
Soll im Zuge einer Dämmmaßnahme die oberste Geschossdecke gedämmt werden, so kann ein Zuschuss für die Entrümplung des Dachbodens beantragt werden. Dadurch erhöht sich die Förderung um 10%, mindestens aber um 200 Euro.
Darüber hinaus wurden die Fördersätze für Fernwärme erhöht. Im Fernwärmevorranggebiet beträgt der maximale Förderbetrag nun 3000 Euro und in Modellquartieren, wie z.B. in Bilk ist eine Förderung von bis zu 4000 Euro möglich.
Die aktuelle Förderrichtlinie finden Sie hier.