Vertragsmanagement für Telekommunikationsunternehmen
Das Vertragsmanagement der Servicestelle unterstützt die Telekommunikationsunternehmen in allen Fragen der Vertragserstellung, Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf. Dabei koordiniert die Servicestelle als direkte Absprechpartnerin die Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen bis zur Unterzeichnung der Verträge. Die Stadt hat Musterverträge erstellt, die zu einer Beschleunigung der Prozessabläufe bis hin zum Abschluss eines Mietvertrages und damit zu einem weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur führen. Die Mobilfunkkoordination unterstützt die Telekommunikationsunternehmen bei einer notwendigen Standortsuche.
Die Stadt hat für folgende Bereiche Musterverträge erstellt
Die Stadt Düsseldorf betreibt für die Verwaltung und die Verkehrssteuerung ein eigenes Telekommunikationsnetzwerk. Leitungstrassen befinden sich in vielen Stadtteilen. Soweit Leerrohrkapazitäten verfügbar sind, ist es für Netzbetreiber möglich, Kapazitäten auf diesen Trassen zur Ergänzung der eigenen Netzstruktur anzumieten.
Allerdings sind die verfügbaren Kapazitäten begrenzt, da das kommunale Netz grundsätzlich bedarfsgerecht und ohne große Reserven gebaut wird. Die anmietbare Rohrkapazität ist je Antragssteller und Strecke begrenzt. Der Antragssteller darf maximal eine Pipe oder ein Kabel mit einem maximalen Durchmesser von 16 mm in ein städtisches Schutzrohr einziehen und damit Leerrohrkapazitäten nutzen. Das beigefügte Merkblatt erläutert die Vorgehensweise zur Anmietung von Leerrohrkapazitäten.
Mustermietvertrag PoP (Point of Presence) -Standort
Telekommunikationsunternehmen bauen in Düsseldorf ihr Glasfasernetz aus. Dazu ist der Aufbau neuer Netzstrukturen und die Unterbringung von Telekommunikationsanlagen notwendig. Diese können in städtischen Gebäuden oder auch auf städtischen Grundstücksflächen in einem Technikgebäude untergebracht werden. Die Stadt stellt dafür die Räumlichkeiten oder Grundstücksflächen zur Verfügung.
Vertragsparameter Mustervertrag PoP-Standort:
Vertragslaufzeit: 20 Jahre, Verlängerung jeweils um ein Jahr möglich.
Miethöhe netto (Vertragsbeginn in 2026):
Mindestmiete 10,00 EUR/m² monatlich, Wertermittlung kann zu höherer Miete führen
Einmalige Zahlung von 1.000 EUR bei Vertragsabschluss
Miete für die temporäre Nutzung einer Baustelleneinrichtungsfläche
Leistung einer Mietsicherheit (Kaution/Bankbürgschaft) in Höhe von 3 Nettomonatsmieten
Mustermietvertrag Mobile Radio Trailer (MRT)
Mobile Radio Trailer sind mobile Funkstationen, die schnell und unkompliziert am gewünschten Standort aufgebaut werden können. Sie dienen der temporären Mobilfunkversorgung und werden u. a. bei Events, Hilfseinsätzen, als Ersatzstandort für nicht mehr genutzte Mobilfunkstandorte oder auch bei Umbauten bestehender Mobilfunkfeststationen eingesetzt.
Vertragsparameter Mustervertrag MRT:
Vertragslaufzeit: grundsätzlich begrenzt auf 24 Monate.
Miethöhe: Die Miethöhe orientiert sich an der vertraglichen Mietdauer und an einem möglichen Mietverlängerungszeitraum. Das nachfolgende Schaubild stellt die Mietpreisstruktur dar.
Vertragliche Mietdauer
Mietpreis je Quadratmeter und Monat
Mietpreis im Verlängerungszeitraum je Quadratmeter und Monat
bis 12 Monate
10,00 EUR
Bis zum Ablauf von 18 Monaten 18,00 EUR, danach 23,00 EUR
>12 bis 18 Monate
12,00 EUR
23,00 EUR
>18 bis 24 Monate
15,00 EUR
23,00 EUR
Mustermietvertrag Mobilfunkstationen auf Dächern und auf Freiflächen
Die Stadt bietet den Unternehmen der Telekommunikationsbranche Flächen zur Errichtung von Mobilfunkstationen auf Dächern und auf Freiflächen zur Vermietung an. Die Servicestelle hat für alle Unternehmen der Telekommunikationsbranche einheitlich geltende Musterverträge erstellt. Sie sind standardisiert u. a. hinsichtlich der Preisgestaltung, der Zahlungsmodi und der Vertragslaufzeit. Auch hier unterstützt das Vertragsmanagement bei der Erstellung, Gestaltung und Abwicklung der Mietverträge.
Mustergestattungsvertrag nach Telekommunikationsgesetz für die Nutzung städtischer Grundstücksflächen
Es sind Gestattungsverträge mit Telekommunikationsunternehmen abzuschließen, wenn diese auf städtischen Grundstücken eine Telekommunikationslinie z. B. für eine Leitung, einer Zuwegung oder eine Erschließung eines Grundstücks in Anspruch nehmen möchten.
Die Servicestelle stellt gerne für den konkreten Sachverhalt einen Mustervertrag zur Verfügung und unterstützt gerne bei der Koordinierung und Abwicklung der Verträge. Die Flächen werden kostenfrei von der Stadt bereitgestellt, sofern die Voraussetzungen des § 134 Absatz 1 und 2 TKG (Telekommunikationsgesetz) vorliegen.