Foto von einem Abschnitt des Schwarzbaches
Der Schwarzbach ist auf Düsseldorfer Stadtgebiet ca. 9 km lang. Er fließt von der Stadtgrenze Ratingen vorbei am Flughafen und mündet in Düsseldorf-Wittlaer in den Rhein. Im Nordern Düsseldorfs ist er ein wichtiger Teil des Hochwassersystems. Er ist über den Angerentlastungsgraben mit der Anger und über den Schwarzbachentlastungsgraben mit dem Kittelbach verbunden. In Kalkum existiert ein historisches Fachwerkhaus mit einem Holzmühlenrad. Die Stromgewinnung aus Wasserkraft wurde mittlerweile eingestellt.

Gewässerschau am Schwarzbach

Das Landeswassergesetz verpflichtet die zuständige Behörde der Gewässeraufsicht, Gewässerschauen an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen.

Der Bergisch-Rheinische Wasserverband ist in Düsseldorf der Unterhaltungspflichtige für den Schwarzbach. Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz führt als Aufsichtsbehörde am 13. und 14. April 2026 eine Gewässerschau durch.

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung und Begehung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient sowohl dazu, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung festzustellen und deren zeitnahe Beseitigung einzuleiten als auch die ordnungsgemäße Unterhaltung zu überwachen. Bei solchen Gefahren kann es sich u.a. um die Lagerung von wasser- und naturgefährdenden Stoffen oder anderen Ablagerungen handeln. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

Am 13. April 2026 wird der Schwarzbach zwischen dem Autobahnkreuz Düsseldorf-Nord (Eintritt auf Düsseldorfer Stadtgebiet) bis hin zur Zeppenheimer Straße begangen.

Am 14. April 2026 wird der Abschnitt zwischen der Edmund-Bertrams-Straße bis zu seiner Mündung in den Rhein begangen.

Die Entscheidung ob die Gewässerschau aufgrund von extremen Witterungsverhältnissen abgesagt wird, kann am Vortag erfragt werden.

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist die zuständige Behörde laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke und Anlagen am Gewässer zu betreten. Das Amt- für Umwelt- und Verbraucherschutz bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis.

Die Gewässerschau ist öffentlich, es ist jedem Interessenten gestattet, teilzunehmen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass jeder Teilnehmer für seine Beförderung zu den Treffpunkten und zurück selbst verantwortlich ist.

Da die Gewässerschau im Freien und teilweise auf unbefestigten Wegen stattfindet, wird wetterangepasste Kleidung und Schuhwerk empfohlen.

13. April 2026 um 09:00 Uhr

Treffpunkt: Wanheimer Strasse / Volkardeyer Weg

14. April 2026 um 09:00 Uhr

Treffpunkt: Edmund-Bertrams-Straße 43

Die Gewässerschautermine werden noch im Amtsblatt der Stadt Düsseldorf öffentlich bekannt gemacht.

 

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