Fund- beziehungsweise Verlustmitteilung an das Fundbüro

Alle mit dem Symbol * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben. Bitte füllen Sie diese Felder unbedingt aus.

Bei Gegenständen, bei denen der Eigentümer zweifelsfrei erkennbar ist (zum Beispiel durch in der Fundsache vorhandene Personalpapiere), ist die Abgabe einer Verlustmeldung nicht erforderlich. In diesem Fall werden Sie vom Fundbüro benachrichtigt, sobald Ihre verlorenen Sachen vorliegen.

Hinweis:
Bei Verlustmeldung für ein Mobiltelefon ist zur weiteren Bearbeitung und Identifizierung die Angabe der IMEI-Nummer des Gerätes unbedingt erforderlich.

Ihre Adressdaten

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