Teilbaugenehmigung

Teilbaugenehmigung

Wenn die Zeitplanung bei einem Vorhaben es erforderlich macht, kann zumindest ein Baubeginn in Einzelfällen schon genehmigt werden, auch wenn das Genehmigungsverfahren für das Gesamtprojekt noch nicht abgeschlossen ist. Der Aushub der Baugrube kann zum Beispiel genehmigt werden, auch wenn die Statik noch nicht geprüft ist.

Selbstverständlich müssen zu diesem Zeitpunkt alle für den Teilbau relevanten Prüfungen vorgenommen sein und die Stellungnahmen der anderen Ämter hierzu vorliegen. So muss in dem genannten Beispiel die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde – soweit sie aus wasserrechtlichen Gründen erforderlich ist – vorliegen.

Bitte bedenken Sie, dass in der abschließenden Genehmigung zusätzliche Anforderungen an die bereits begonnenen Bauteile gestellt werden können, dies führt dann unter Umständen zu einer Verzögerung und Verteuerung des Vorhabens.