Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung
Vollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen sind Möglichkeiten zur Wahrung der Selbstbestimmung für den Fall der eingeschränkten Entscheidungsfähigkeit oder der eingetretenen Entscheidungsunfähigkeit durch Unfall, Krankheit, Alter.