Abwassergebührenveranlagung in Düsseldorf ab 01.01.2023
Schmutzwasser 1,65 EUR / m3
Niederschlagswasser –
ermäßigt: Dachbegrünung
1,04 EUR / m2
0,52 EUR / m2

Schmutzwasser- und Niederschlagswasser werden getrennt berechnet. Die Schmutzwassergebühr wird nach der bezogenen Frischwassermenge ermittelt, die Niederschlagswassergebühr nach der von den Grundstücken in den Kanal entwässernden Flächen.

Gebührenermäßigung für Dachbegrünungen

Gebührenermäßigung für Gartenbewässerung

Gebühren nach Verwaltungsgebührensatzung

Gebühren nach Verwaltungsgebührensatzung

Tarif-
stelle
Bezeichnung Betrag in Euro
19 Entscheidung über die Zustimmung für die Beseitigung von Niederschlagswasser nach § 4 Absatz 4 der Abwassersatzung 80,00
20 Entscheidung über die Erlaubnis bei Überschreitung der Einleitungsbeschränkungen nach § 7 Absatz 5 der Abwassersatzung 106,00
21 Entscheidung über die Erlaubnis bei Abweichungen von den Untersuchungsmethoden nach § 7 Absatz 6 der Abwassersatzung 80,00
22 Entscheidung über die Erlaubnis für die Einleitung gefährlicher Stoffe nach § 7 Absatz 8 der Abwassersatzung 106,00
23 Entscheidung über die Erlaubnis für die Einleitung von Grundwasser und Drainagewasser nach § 7 Absatz 9 der Abwassersatzung 106,00
24 Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung für die Abwassereinleitung von einem Toilettenwagen in die öffentliche Abwasseranlage nach § 11 Absatz 2 der Abwassersatzung 25,50

Weitere Entgelte

Weitere Entgelte

Entleerung, Reinigung und Kontrolle von Fettabscheideranlagen

Für die Entleerung, Reinigung und Kontrolle von Fettabscheideranlagen (Abscheider und Schlammfänge) für Fettrückstände werden Entgelte nach Maßgabe erhoben.

Mehr Informationen

 

Tarifsatz zur Übernahme, Behandlung und Entsorgung von Fäkalschlämmen im Klärwerk Düsseldorf-Süd
Entgelttarifsätze (netto) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ab 01.01.2024
Fäkalschlamm-Tarifsatz je m3
Einheitlicher Entsorgungssatz für Behelfsentwässerungsanlagen 6,92 EUR
Probenahmen und Analytik
Sie erhalten von uns auf Nachfrage ein individuelles Angebot zum Umfang unserer Laborleistungen.
sebd.cbl@duesseldorf.de Weitere Informationen

Personal- und Fahrzeugkostensätze "Leistungen für Dritte"
Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ab 01.01.2024

Fahrzeug-Stundensätze
Saugewagen  61,50 EUR
Mannschaftsgeräte- und Kolonnenfahrzeuge  16,00 EUR
Kombinierte Hochdruckspül- und Saugefahrzeuge mit Rückgewinnung 116,50 EUR
Kombinierte Hochdruckspül- und Saugefahrzeuge  69,50 EUR
Kanalfernsehwagen  55,40 EUR
PKW  12,70 EUR
Sonstige Fahrzeuge    6,40 EUR
Personal-Stundensätze
Gewerbliche Mitarbeitende  56,00 EUR
Technikerinnen und Techniker, Meisterinnen und Meister  66,30 EUR
Ingenieurinnen und Ingenieure  74,40 EUR