Schmutzwasser- und Niederschlagswasser werden getrennt berechnet. Die Schmutzwassergebühr wird nach der bezogenen Frischwassermenge ermittelt, die Niederschlagswassergebühr nach der von den Grundstücken in den Kanal entwässernden Flächen.
Entscheidung über die Zustimmung für die Beseitigung von Niederschlagswasser nach § 4 Absatz 4 der Abwassersatzung
80,00
20
Entscheidung über die Erlaubnis bei Überschreitung der Einleitungsbeschränkungen nach § 7 Absatz 5 der Abwassersatzung
106,00
21
Entscheidung über die Erlaubnis bei Abweichungen von den Untersuchungsmethoden nach § 7 Absatz 6 der Abwassersatzung
80,00
22
Entscheidung über die Erlaubnis für die Einleitung gefährlicher Stoffe nach § 7 Absatz 8 der Abwassersatzung
106,00
23
Entscheidung über die Erlaubnis für die Einleitung von Grundwasser und Dränage wasser nach § 7 Absatz 9 der Abwassersatzung
106,00
24
Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung für die Abwassereinleitung von einem Toilettenwagen in die öffentliche Abwasseranlage nach § 11 Absatz 2 der Abwassersatzung
25,50
Weitere Entgelte
Weitere Entgelte
Entleerung, Reinigung und Kontrolle von Fettabscheideranlagen
Für die Entleerung, Reinigung und Kontrolle von Fettabscheideranlagen (Abscheider und Schlammfänge) für Fettrückstände werden Entgelte nach Maßgabe erhoben.