Radfahrer und Fußgänger: Gemeinsam mit Rücksicht unterwegs

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Mit neuen Piktogrammen wirbt die Landeshauptstadt ab sofort für ein rücksichtsvolles Miteinander auf gemeinsamen Geh- und Radwegen. Piktogramm: Amt für Verkehrsmanagement

Mit neuen Piktogrammen wirbt die Landeshauptstadt ab sofort für ein rücksichtsvolles Miteinander auf gemeinsamen Geh- und Radwegen. Piktogramm: Amt für Verkehrsmanagement

Mit neuen Piktogrammen wirbt die Landeshauptstadt ab sofort für ein rücksichtsvolles Miteinander auf gemeinsamen Geh- und Radwegen. Sie wurden durch das Amt für Verkehrsmanagement entwickelt.

Die Piktogramme im Format 1,10 x 1,10 Meter sind auf gemeinsamen Geh- und Radwegen, mit blauem Grund und der weißen Aufschrift "Gemeinsam mit Rücksicht", deutlich sichtbar und sollen dort das Konfliktpotential zwischen Radfahrern und Fußgängern reduzieren. In einem ersten Schritt sind an zehn Standorten rund 40 Piktogramme geplant, zum Beispiel am Lohhauser Deich und im Bürgerpark. Mit der Markierung wurde mit Blick auf die aktuelle Wetterlage bereits begonnen.

"Dort, wo sich Verkehrsteilnehmer eine Fläche teilen, ist gerade im dicht besiedelten urbanen Raum gegenseitige Rücksichtnahme unerlässlich. Gute Fahrbeziehungen für Radfahrende und die Sicherheit von zu Fuß Gehenden sind gleichermaßen zu berücksichtigen", betont die Beigeordnete Cornelia Zuschke.

"Die ersten Standorte wurden zum Teil auf Bürgerwunsch hin ausgewählt", sagt Florian Reeh, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement. "Die Piktogramme werden vorrangig auf gemeinsamen Geh- und Radwegen markiert, können aber auch auf anderen Flächen aufgetragen werden, auf denen sich Radfahrende und zu Fuß Gehende begegnen."

Hintergrund
Wie verhalte ich mich als Radfahrer und Fußgänger richtig auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg, oder auch auf einem Gehweg, der für den Radverkehr freigegeben ist?

  • Radfahrer - ausgenommen radelnde Kinder bis 10 Jahren - dürfen nicht auf Gehwegen fahren.
  • Auf Fußwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind, haben Fußgänger Vorrang. Dort müssen Radfahrende Schrittgeschwindigkeit einhalten. Eine Benutzungspflicht für diese Wege besteht für die Radler nicht. Sie können auch auf der Straße fahren.
  • Ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert, muss dieser auch von Radfahrenden genutzt werden. In diesem Fall ist die Straße für den Radfahrer keine Alternative!

Auf gemeinschaftlich genutzten Flächen ist ein rücksichtsvolles Miteinander notwendig, um Konflikte zu vermeiden. Um Schreckmomente bei Fußgängern und Gefahrensituationen durch plötzliche Richtungsänderungen zu vermeiden, sollten die Radfahrer vorausschauend fahren und, wenn nötig, frühzeitig zum Beispiel durch Klingeln auf sich aufmerksam machen.

Weitere Informationen zum Thema Radverkehr in Düsseldorf finden sich online unter www.duesseldorf.de/radschlag.