Anhandgabeverfahren – Reichenbacher Weg 80-82 – Wohnbebauung durch Baugemeinschaft

Anhandgabeverfahren – Reichenbacher Weg 80-82 – Wohnbebauung durch Baugemeinschaft

Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant – vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gemeindeorgane – die Vergabe des im Lageplan gekennzeichneten Grundstücks im Rahmen eines Erbbaurechts, für die Dauer von 99 Jahren zur Realisierung eines Bauvorhabens durch eine Baugemeinschaft.

(Eine Baugemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Privatpersonen, die ein Wohnbauprojekt für den eigenen Bedarf realisieren und langfristig nutzen. Auf einen Bauträger wird verzichtet, die Baugemeinschaft erhält ein Grundstück übertragen und beauftragt unter anderem Architekt, Projektsteuerer sowie ausführende Firmen. Die Baugemeinschaft umfasst mindestens drei, zumeist aber mehr Haushalte und errichtet neben den selbstgenutzten Wohnungen einen zusätzlichen Gemeinschaftsraum, der allen Parteien zur Verfügung steht. Sie errichten keine Wohnungen zur Vermietung oder zum Verkauf an Dritte.)

Im Vorfeld wird mittels des nachfolgend beschriebenen zweistufigen Verfahrens die eigennutzerinitiierte Baugemeinschaft ermittelt, welche aufgrund Ihres Konzeptes überzeugt und die Liegenschaft zur weiteren Konkretisierung der Bebauung anhand gegeben erhält.
 

Gemarkung Flur Flurstück Fläche
Eller 32 1163 1.285 

 

Verfahrensbeschreibung / Ausschreibungstext

 

Objektbeschreibung

Das Grundstück befindet sich im östlichen Teil der Landeshauptstadt Düsseldorf und liegt im Stadtbezirk 8, innerhalb des Stadtteils Vennhausen (Gemarkung Eller). Es liegt in einer verkehrsberuhigten Zone, innerhalb eines ruhigen Wohngebietes und angrenzend an eine öffentliche Grünfläche mit dem neu gestalteten, renaturierten Verlauf der südlichen Düssel. Die sozialen Infrastruktureinrichtungen (Kindertagesstätten, Grundschulen) sowie Geschäfte des täglichen Bedarfs erreichen Sie fußläufig. Die nur wenige Minuten entfernten Naturschutz-, Erholungs- und Freizeitgebiete (Stadtwald Düsseldorf, Eller Forst, Unterbacher See) bieten einen Ausgleich zu dem durch Industrie und Gewerbe geprägten naheliegenden Stadtteil Lierenfeld. Im Hinblick auf die Regelungen zu notwendig werdenden Stellplätzen, wird der Standort als gut erschlossen bewertet. Neben dem ÖPNV-Angebot (Buslinien, S-Bahnhof Düsseldorf Gerresheim) ist die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz (L 53, L 404, A 46) gegeben. Die örtlichen Verkehrsverhältnisse können bei der Realisierung einer Baumaßnahme insbesondere bei der Stellplatzthematik (notwendige auf dem Grundstück unterzubringende Nachweisstellplätze) Berücksichtigung finden.

Weitere Informationen können Sie der Verfahrensbeschreibung entnehmen.

Abgabefrist

Die Unterlagen / das Angebot für die Teilnahme am Anhandgabeverfahren müssen per Mail unter 
neue-wohnformen64@duesseldorf.de 

bis zum Montag, den 22.06.2026; 12.00 Uhr 

eingegangen sein. 

Bewerbungen die nach Ablauf dieser Frist eingehen sowie mündliche oder unvollständige Bewerbungen und Angebote per Fax werden nicht berücksichtigt. 

einzureichende Unterlagen zur vorgenannten Abgabefrist

22.06.2026,
12.00 Uhr

Schriftliches (erstes) Konzept mit den nachfolgend genannten Unterpunkten (Kennwerte): 

Gruppe: 

  • Angaben zur aktuellen Organisationsform der Privatpersonen / späteren Nutzer*innen (lose Gruppe / Initiative, Verein, oder ähnliches) und der zukünftigen Rechtsform der Baugemeinschaft (eGbR, Genossenschaft oder ähnliches)
  • Angaben zur Ausrichtung beziehungsweise gemeinsamen Leitbild, gemeinsamer Wohnidee, Nutzungskonzept
  • Auflistung der vorhandenen Gruppenmitglieder/Privatpersonen und Nennung der Gruppenvertreter*innen (es sollte eine Gruppenstärke von mindestens 50 Prozent der Gesamtgröße bereits erreicht sein)

Gebäude (Vorhabenumfang): 

  • Ideen eines baulichen Konzepts (maximal „Stehgreif-Entwurf“ / Skizzenform – keine ausführlichen Planunterlagen) mit
  • Schriftlichen Angaben zu bedarfsgerechter Architektur- und Bauqualität, Gemeinschaftsflächen, energetischen Zielen, nachhaltigen Besonderheiten, gegebenenfalls weiteren 
  • Schriftlichen Angaben zu Zielgrößen der Wohneinheiten für die jeweiligen x-Personen-Haushalte sowie Gemeinschaftsflächen innerhalb und außerhalb des Gebäudes

Finanzierung: 

  • Angaben zu geschätzten Gesamtkosten 
  • Nachweis des Eigenkapitals 
  • Angaben zum Finanzierungsbedarf und Finanzierungsumsetzung / geplante Finanzierung ( gegebenenfalls Angaben zu geplanten Förderungen für soziale und/oder energetischen Zielen) 

 

Einzureichende Unterlagen:

  • Erstes Konzept mit Kennwerten
    Bitte verwenden Sie für die Angabe der oben genannten Kennwerte und so weiter das Online-Formular Formblatt/Bewerbungsformular.

    Nach dem Ausfüllen speichern Sie bitte das Formular als PDF-Datei.
  • Inhaltliches und ökologisches Konzept
    Zusätzlich zum Online-Formular ist ein inhaltliches und ökologisches Konzept mit maximal 3 Seiten als PDF-Datei zu erstellen
  • Weitere Anlagen laut Verfahrensbeschreibung als PDF-Dateien 

Einreichung
Die E-Mail mit allen Anlagen in Form von PDF-Dateien senden Sie bitte an neue-wohnformen64@duesseldorf.de.

 

Hinweis: Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, weitere Details zu den geforderten und eingereichten Unterlagen vom Bewerber zu fordern. 

Erbbaurecht

Es soll zunächst nur ein Erbbaurecht vergeben werden. 

Vor diesem Hintergrund wird angeregt, dass die den Zuschlag erhaltende erstplatzierte Baugemeinschaft eine entsprechende Rechtsform bildet, zum Beispiel eine Genossenschaft oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eG oder eGbR). Die Baugemeinschaft sollte in der gewählten Rechtsform während der gesamten Laufzeit des Erbbaurechtes bestehen bleiben, eine spätere Aufteilung des Erbbaurechts in Miteigentumsanteile (Teilerbbaurechte) ist grundsätzlich möglich, frühestens jedoch nach Erfüllung der Bauverpflichtung. 

Laufzeit: 
Erbbaurecht von 99 Jahren, beginnend vom Tage der Eintragung des Erbbaurechtes im Grundbuch.

Erbbauzins:
Dinglicher Erbbauzins (Eintragung im Grundbuch): 
Der Erbbauzins beläuft sich auf 41.120 Euro jährlich = jeweils 4 Prozent des Bodenwertes in Höhe von 1.028.000 Eiro inklusive Anpassungsklausel (orientiert am Verbraucherpreisindex). 

Der ermäßigte (schuldrechtliche) Erbbauzins beträgt 3 Prozent des Bodenwertes (30.840 Euro jährlich). Für die ersten 10 Jahre erfolgt eine weitere Reduzierung des zu zahlenden Erbbauzinses gemäß der in der Verfahrensbeschreibung festgelegten Weise.

Zahlungsverpflichtung:
Der ermäßigte Erbbauzins (schuldrechtlicher Erbbauzins) wird aufgrund der vorgeschalteten Anhandgabe aufgeteilt und stellt sich wie folgt dar: 
- Anhandgabeentgelt in Höhe von 10.280 Euro (entspricht jeweils 1 Prozent des Bodenwertes und 
- Verrechnung des vorgenannten Anhandgabeentgeltes, mit dem zu zahlenden Erbbauzins im ersten Jahr der Erbbauzinszahlung 

Das Anhandgabeentgelt ist fällig bis zum Ablauf von 20 Tagen nach Datum der Beschlussfassung zur Anhandgabe durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf. 

Bei Abschluss eines rechtswirksamen Erbbaurechtsvertrages ist der jährliche schuldrechtliche Erbbauzins in vierteljährlichen Teilbeträgen jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres im Voraus fällig. 

Sofern ein Erbbaurechtsvertrag nicht beurkundet werden kann, erfolgt keine Rückzahlung des Anhandgabeentgeltes.

Ansprechpartner Sabine Naujoks, Telefon +49 211 89-92048

Weitere Informationen zum Verfahren und zum Erbbaurechtsvertrag entnehmen Sie bitte der ausführlichen Verfahrensbeschreibung.

 

Hinweise:

  • Aktivitäten von Makler*innen sind nicht erwünscht!
  • Eine Belastung des Grundbuches vor Eintragung des Erbbaurechtes ist nicht möglich.
  • Kosten für die Erstellung der Angebote werden von Seiten der Landeshauptstadt Düsseldorf nicht erstattet.
  • Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies schließt auch die zur Verfügung gestellten Pläne ein. Änderungen bleiben vorbehalten. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 
  • Diese Angaben stellen kein rechtsgeschäftliches Angebot der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht dar. Insbesondere ergibt sich hieraus keine Verpflichtung der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht des Grundstücks. Interessent*innen können daher aus der Teilnahme am Verfahren keine Verpflichtungen der Landeshauptstadt Düsseldorf herleiten und insofern auch keine Ansprüche gegen die Landeshauptstadt Düsseldorf geltend machen. 
  • Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, das Erbbaurechtsvergabeverfahren jederzeit – aus welchen Gründen auch immer – abzubrechen oder ganz aufzuheben. Eine Erstattung von Aufwendungen erfolgt nicht. Die Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
  • Während des Zeitraums der Veröffentlichung bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen zur Abgabefrist kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ergänzungen, Hinweise oder Änderungen hierzu vorgenommen werden. Diese werden dann hier auf dieser Seite ersichtlich sein. Bitte sehen Sie daher für den Zeitraum der Veröffentlichung in regelmäßigen Zeitabständen die hier veröffentlichen Unterlagen ein oder nehmen Sie Kontakt zum genannten Ansprechpartner auf. 
  • Im Verfahren werden nur Angebote berücksichtigt, die vollständig, bedingungs- und vorbehaltsfrei innerhalt der Abgabefrist eingereicht werden.
    Vollständigkeit: Das Angebot der bietenden Person muss vollständig sein, das heißt es muss die geforderten einzureichenden Unterlagen beinhalten.
    Bedingungsfrei: Das Angebot der bietenden Person darf an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft sein, die nicht Bestandteil der Verfahrensbeschreibung sind.
    Vorbehaltsfrei: Das Angebot der bietenden Person darf keine Einschränkungen beinhalten. 

Die Stadt Düsseldorf behält sich vor, weitere Unterlagen oder Angaben nachzufordern.

Verfahrensbeschreibung und Formblatt

Weitere Informationen

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Kontakt und Ansprechpartner