Cybergrooming - Landeshauptstadt Düsseldorf

Cybergrooming

Cybergrooming

Cybergrooming ist die gezielte und strategische Manipulation eines Kindes oder Jugendlichen durch einen Erwachsenen mithillfe digitale Medien hin zu einem sexuellen Missbrauch. In Folge dessen kommt es beispielsweise zu:

  • Einfordern von (intimen) Fotos oder Videos gegen Geschenke
  • Unerwünschtes Versenden von Nacktbildern an Kinder und Jugendliche
  • Drohungen, Erpressung
  • Verabredungen über das Internet hinaus

Cybergrooming ist keine Seltenheit! Laut LfM-Studie aus dem Jahr 2025 hat fast ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen schon Cybergrooming erlebt. Fast ein Zehntel der Jugendliche wurde schon aufgefordert, sich für einen Erwachsenen vor der Webcam auszuziehen oder die Kamera anzuschalten. Dabei sind Mädchen wie Jungen betroffen.

Cybergrooming ist strafbar! Tatbestände beim Cybergrooming sind beispielsweise:

  • Sexuelle Handlungen an, vor oder mit Kindern unter 14 Jahren (§ 176 StGB)
  • Das Teilen, Herstellen oder Besitzen von Kinderpornografie (§ 184b und c StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB)
  • Verleitung von Minderjährigen zu sexuellen Handlungen, bei denen ein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird (§ 182a StGB)
  • Verleitung vom Minderjährigen zur Herstellung von pornografischem Material (§ 182b StGB)
  • Beleidigung und sexuelle Belästigung (§ 185, § 184i StGB)

Cybergrooming findet überall dort statt, wo Kommunikation im Internet geschieht und es Chat-Funktionen gibt:

  • auf Social Media-Plattformen (wie Tiktok, Instagram, Snapchat)
  • auf Online-Plattformen (wie YouTube, Twitch, Ebay Kleinanzeigen)
  • auf Gaming-Plattformen (wie Fortnight, Minecraft, GTA, Roblox)
  • in Messenger-Diensten und Chats (WhatsApp, Discord, Telonym)

Wichtig: Prävention hilft! 

Es zeigt sich, dass Kinder und Jugendliche, die besser aufgeklärt sind und Kenntnisse über Täterstrategien haben, problematische Kontakte schneller abbrechen. Zudem wünschen sich 65% der 8-10-Jährigen, dass Cybergrooming stärker in der Schule behandelt wird (LfM-Befragung, 2025). 

Meldestellen

Meldestellen

Cybergrooming ist strafbar! Auch zum Schutz von anderen Kindern und Jugendlichen sollte es gemeldet werden. Hier helfen Melde- und Internetbeschwerdestellen: