Drittanzeige
Drittanzeige
Anzeige einer Ordnungswidrigkeit sog. "Drittanzeige"
Ihnen ist ein Parkverstoß aufgefallen, den Sie melden möchten?
Sie können diesen in Form einer Anzeige an die Bußgeldstelle melden. Das setzt allerdings voraus, dass Sie bereit sind Ihre Feststellungen ggf. auch vor Gericht als Zeuge zu bestätigen. Sobald ein Bußgeldbescheid erlassen wird, wird die betroffene Person über Ihren Namen informiert.
Anonyme, unvollständige und nicht eindeutige Anzeigen werden grundsätzlich nicht weiterverfolgt.
Bei akuten Vorfälle wenden Sie sich bitte direkt an die Verkehrsüberwachung.
Folgende Angaben werden benötigt, um die Anzeige durch die Bußgeldstelle weiterverfolgen zu können:
- Wer ERSTATTET die Anzeige? - Name und Anschrift
- Welcher Verstoß wird angezeigt?
- WO wird falsch geparkt? - Straße und Hausnummer
- WANN wird falsch geparkt? - Datum und Uhrzeit
- Wer hat falsch geparkt? - Kennzeichen, Fabrikat, Farbe des Fahrzeuges
Weiterhin wird ein Foto der angezeigten Ordnungswidrigkeit benötigt oder ein zweiter Zeuge.
Die Anzeige senden Sie bitte per Fax, Post oder E-Mail (mit eingescannten Anlagen, ausschließlich im JPG- oder PDF-Format).