Diese Information richtet sich in erster Linie an die Erziehungsberechtigten von Kindern, die in der Zeit vom 01.10.2019 bis einschließlich 30.09.2020 geboren worden sind. Alle Kinder dieses Alters werden im Jahr 2026 schulpflichtig und müssen von ihren Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Die Erziehungsberechtigten erhalten im September 2025 die Anmeldeunterlagen und weitere Informationen.
Die Anmeldungen zu den 1. Klassen für das Schuljahr 2026/2027 finden in allen Grundschulen zu den folgenden Kernzeiten statt.
- Dienstag, 07.10.2025 von 15 bis 18 Uhr
- Mittwoch, 08.10.2025 von 11 bis 13 Uhr und von 15 bis 18 Uhr
- Donnerstag, 09.10.2025 von 11 bis 13 Uhr.
Sie können die Grundschule für Ihr Kind frei wählen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht – vorbehaltlich einer ausreichenden Aufnahmekapazität an dieser Schule – jedoch nur in der dem Wohnort des Kindes nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart* (vgl. dazu § 46 Abs. 3 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen, SchulG NRW).
Die nächstgelegenen Grundschulen der gewünschten Schulart finden Sie auf Ihrem Anmeldeformular.
Bitte informieren Sie sich zwecks möglicher Terminvergabe rechtzeitig bei der Schule.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Ihr Kind im Primarbereich.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Für Kinder, die ab 01.10.2020 geboren sind, können die Erziehungsberechtigten in der gewünschten Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Sie erhalten hierfür kein gesondertes Anmeldeformular. Bitte bringen Sie an einem der Anmeldetage dafür die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit. Für eine Aufnahme in die Grundschule muss Ihr Kind schulfähig sein. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Eine Einladung zur schulärztlichen Untersuchung erhalten Sie automatisch nach der Anmeldung bei der Grundschule vom Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf.