Diese Information richtet sich in erster Linie an die Erziehungsberechtigten von Kindern, die in der Zeit vom 01.10.2020 bis einschließlich 30.09.2021 geboren worden sind. Alle Kinder dieses Alters werden im Jahr 2027 schulpflichtig und müssen von ihren Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Die Erziehungsberechtigten erhalten im August 2026 die Anmeldeunterlagen und weitere Informationen.
Die Anmeldungen zu den 1. Klassen für das Schuljahr 2027/2028 finden in allen Grundschulen zu den folgenden Kernzeiten statt.
- Dienstag, 06.10.2026 von 15 bis 18 Uhr
- Mittwoch, 07.10.2026 von 11 bis 13 Uhr und von 15 bis 18 Uhr
- Donnerstag, 08.10.2026 von 11 bis 13 Uhr.
Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Anspruch auf Aufnahme - sofern genügend Plätze vorhanden sind - nur in der dem Wohnort des Kindes nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart besteht (vgl. dazu § 46 Abs. 3 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen, SchulG NRW). Es gibt drei Arten von Grundschulen: Gemeinschaftsgrundschulen, Bekenntnisschulen und Weltanschauungsschulen (Montessori-Grundschulen bilden keine eigene Schulart, sondern sind Gemeinschafts- oder Bekenntnisgrundschulen).
Die nächstgelegenen Grundschulen der gewünschten Schulart finden Sie auf Ihrem Anmeldeformular.
Hinweis:
Die Auswahl der passenden Grundschule für Ihr Kind steht Ihnen frei. Sie können Ihr Kind daher auch an einer anderen als der nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulart anmelden. Sollte Ihr Kind an dieser Schule jedoch keinen Platz erhalten und Ihre Anmeldung abgelehnt werden, folgt für Ihr Kind eine zweite Anmeldephase, in welcher Sie Ihr Kind an einer anderen Grundschule mit freien Kapazitäten anmelden. Sollte vor dieser zweiten Anmeldephase jedoch die Aufnahmekapazität an der für Sie nächstgelegenen Schule der gewünschten Art bereits erschöpft sein, steht diese Schule für eine Anmeldung nicht mehr zur Verfügung. Der Aufnahmeanspruch aus § 46 Abs. 3 SchulG NRW hält Ihrem Kind für diesen Fall keinen Schulplatz an der nächstgelegenen Schule frei.
Bitte informieren Sie sich zwecks möglicher Terminvergabe rechtzeitig bei der Schule.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 können sich Eltern für eins der drei Betreuungsmodelle im Ganztag (14-, 15- und 16- Uhr-Modell) für jeweils ein Jahr entscheiden. Das bedeutet, mit dem Schulplatz ist im Bedarfsfall auch der Ganztagsplatz an dem jeweiligen Schulstandort für ein ganzes Jahr verbunden. Nähere Informationen finden Sie hier.
Für Kinder, die ab 01.10.2021 geboren sind, können die Erziehungsberechtigten in der gewünschten Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Sie erhalten hierfür kein gesondertes Anmeldeformular. Bitte stimmen Sie die Anmeldung Ihres Kindes mit der gewünschten Schule ab. Hier erfahren Sie auch, welche Unterlagen (bspw. Geburtsurkunde) Sie zur Anmeldung mitbringen müssen. Für eine Aufnahme in die Grundschule muss Ihr Kind schulfähig sein. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Eine Einladung zur schulärztlichen Untersuchung erhalten Sie automatisch nach der Anmeldung bei der Grundschule vom Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf.