Diese Information richtet sich in erster Linie an die Erziehungsberechtigten von Kindern, die in der Zeit vom 01.10.2018 bis einschließlich 30.09.2019 geboren worden sind. Alle Kinder dieses Alters werden im Jahr 2025 schulpflichtig und müssen von ihren Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Die Erziehungsberechtigten erhalten im August 2024 die Anmeldeunterlagen und weitere Informationen.

Die Anmeldungen zu den 1. Klassen für das Schuljahr 2025/2026 finden in allen Grundschulen zu den folgenden Kernzeiten statt. 

  • Dienstag, 05.11.2024 von 15 bis 18 Uhr
  • Mittwoch, 06.11.2024 von 11 bis 13 Uhr und von 15 bis 18 Uhr
  • Donnerstag, 07.11.2024 von 11 bis 13 Uhr.

Melden Sie Ihr Kind bitte unmittelbar an der Grundschule an, die Ihr Kind nach Ihrem Wunsch besuchen soll. Das Schulgesetz lässt Ihnen hier freie Wahl. Allerdings ist die Aufnahmekapazität aller Grundschulen durch ihre planmäßige Größe beschränkt.

Bitte informieren Sie sich zwecks möglicher Terminvergabe rechtzeitig bei der Schule.

Alle Grundschulen sind offene Ganztagsschulen und bieten im Rahmen ihrer Kapazitäten auch Plätze an. Darüber hinaus gibt es an vielen Schulen auch andere Betreuungsformen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der gewünschten Grundschule.

Für Kinder, die ab 01.10.2019 geboren sind, können die Erziehungsberechtigten in der gewünschten Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Bitte bringen Sie an einem der Anmeldetage dafür die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit. Für eine Aufnahme in die Grundschule muss Ihr Kind schulfähig sein. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Eine Einladung zur schulärztlichen Untersuchung erhalten Sie automatisch nach der Anmeldung bei der Grundschule vom Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf.

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