Unterricht in der Herkunftssprache ( Muttersprachlicher Unterricht)

Unterricht in der Herkunftssprache ( Muttersprachlicher Unterricht)

Schülerinnen und Schüler der grundschulen und der Sekundarstufe I, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, können an Düsseldorfer Schulen (Standortschulen) am herkunftssprachlichen Unterricht (kurz: HSU) in derzeit 21 Sprachen teilnehmen.

Allgemeine Informationen

Die Unterrichtssprache ist die jeweilige Herkunftssprache.

Der Unterricht findet, in der Regel in einem wöchentlichen Umfang von ca. 3 Schulstunden (je 45 Minuten) statt.

  • Grundschulkinder: 14 Uhr - 16:15 Uhr
  • Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1: 16:30 Uhr - 18:45 Uhr

Die Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht ist kostenlos.

Einen Anspruch auf eine bestimmte Standortschule für den HSU gibt es nicht.

Die Lehrbücher gehören zum Bestand der Schule und werden leihweise zur Verfügung gestellt.

In den Schulferien findet kein Herkunftssprachlicher Unterricht statt.

Die erbrachten Leistungen werden beurteilt und im Zeugnis unter „Bemerkungen“ ausgewiesen. Darüber hinaus erhalten die SuS eine Bescheinigung.

Am Ende der Sekundarstufe I legen die SuS eine Sprachprüfung ab, die unter anderem eine mangelhafte Leistung in einer anderen Fremdsprache ausgleichen kann, sofern die Leistung in der Herkunftssprache mit mindestens gut bewertet worden ist.

Anmeldung / Abmeldung / Wechsel eines Kurses

Anmeldung
Die Anmeldung zum HSU erfolgt über das Sekretariat der Regelschule, die Anmeldefrist zum HSU ist der 15.03. des jeweiligen Schuljahres. Eine Anmeldebestätigung wird am Schuljahresende über die Regelschule an die Eltern weitergeleitet.
Eine Anmeldung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme am HSU bis zum Schuljahresende. Sie verlängert sich automatisch um ein Schuljahr, bis eine Abmeldung erfolgt oder der Unterricht mit einer erfolgreichen Sprachprüfung beendet wird. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht, mit der Note „ungenügend“ bewertet werden kann.

Abmeldung
Eine Abmeldung erfolgt schriftlich zum Schuljahresende über das Sekretariat der Pflichtschule.

Wechsel eines HSU-Kurses
Ein durch das Schulamt vorab zu genehmigender Wechsel des zugeordneten HSU-Kurses ist nur innerhalb von 4 Wochen nach Schuljahresbeginn möglich.

Kontakt

Schulamt der Stadtverwaltung Düsseldorf

Merowingerplatz 1, 40225 Düsseldorf

Schulamtsdirektor: Herr Schorscher, Tel. 0211 89-96325

Sekretariat: Frau Abs, Tel. 0211 89-96361

E-Mail: hsu@duesseldorf.de