Schadowstraße / Berliner Allee (Tuchtinsel)

Anlass

Der städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerb Kö-Bogen II hat im Jahr 2009 bereits eine Weiterentwicklung der Tuchtinsel vorgesehen, die bislang – auch aufgrund mehrerer Eigentümer – nicht gesamtheitlich umgesetzt werden konnte. Während die Realisierung des Kö-Bogen I und II voranschritt und weitere Entwicklungen (Ingenhoven Tal, Alte Leipziger, aktuelle Opernentwicklung, etc.) die Transformation der Innenstadt voranbrachten, kamen die Bemühungen zur städtebaulich-architektonischen Qualifizierung der Tuchtinsel bislang über Ideen nicht hinaus.

Nach einer Klärung der eigentumsrechtlichen Voraussetzungen soll nun der Lückenschluss vollzogen werden. Ziel des Projektentwicklers ist es, die Tuchtinsel sowohl zukunftsweisend architektonisch zu qualifizieren als auch einen Mehrwert für die Stadt(-gesellschaft) zu generieren. Die Tuchtinsel soll als urbaner Knotenpunkt zwischen Schadowstraße, Berliner Allee, Immermannstraße und Kö-Bogen fungieren. Neben dem neuen Opernhaus, das einen wichtigen städtebaulichen Impuls am östlichen Ende der Schadowstraße setzen wird, soll die Entwicklung der Tuchtinsel einen weiteren, zukunftsweisenden Baustein im urbanen Gefüge des Rheinboulevards ausbilden.

Plangebiet

Die sogenannte Tuchtinsel befindet sich im Stadtbezirk 1, in der zentralen Innenstadt. Sie liegt im nahen Umfeld architektonischer Ikonen, wie Dreischeibenhaus und Schauspielhaus. Das direkte Gegenüber bildet das sogenannte „Ingenhoven-Tal“.

Die Tuchtinsel liegt südlich der Schadowstraße. Im Osten grenzt das Grundstück an die Zufahrt in den Kö-Bogen-Tunnel, im Westen an die Berliner Allee. Zum Plangebiet gehören ebenso zwei Grundstücke östlich der Zufahrt in den Kö-Bogen-Tunnel.

Das Vorhaben liegt innerhalb der rechtskräftigen Bebauungspläne (B-Plan) Nr. 5477/125 „Kö-Bogen, 2. Bauabschnitt“ aus dem Jahr 2011 und Nr. 01/007 aus dem Jahr 2016. Im B-Plan Nr. 5477/125 sind die beiden bebauten Bereiche als Kerngebiete (MK) mit Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung ausgewiesen. Darüber hinaus werden u. a. Aussagen zum Lärmschutz getroffen. Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung bestehen nicht; dieses ist daher gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Abgrenzung der Baufelder durch Baugrenzen orientiert sich an der bestehenden Bebauung. Im B-Plan Nr. 01/007 werden die Flächen nördlich der bestehenden Baukörper des Plangebietes als öffentliche Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung ausgewiesen.

Für das geplante Vorhaben ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Der Hochhausrahmenplan (HRP) definiert für das Plangebiet, aufgrund der Lage innerhalb des zentralen Bereichs, der durch Hochhäuser vorgeprägt ist (Raumprinzip: einzelne Solitäre an Achsen), allgemein ein Entwicklungspotenzial. Das Areal Tuchtinsel an den Achsen der Berliner Allee und Schadowstraße ist im HRP als Untersuchungsstandort dargestellt.

In unmittelbarer Nähe des Plangebietes sind alle zentralen, innerstädtischen Nutzungen verortet. Neben kulturellen Einrichtungen, befinden sich dort hochwertige Büro- und Einzelhandelsimmobilien sowie Wohnnutzungen. Die Tuchtinsel ist aufgrund seiner zentralen Lage, insbesondere auch durch den öffentlichen Personennahverkehr, sehr gut erreichbar.

Luftbild der Schadowstraße - Berliner Allee
Luftbild des Plangebiete, ©Landeshauptstadt Düsseldorf

Qualitätssicherndes Verfahren

Für das Plangebiet wird eine Mehrfachbeauftragung im kooperativen Verfahren durchgeführt. Dies wurde seitens der Politik mit der Vorlage APS/143/2025 ebenso bestätigt, wie eine Liste möglicher Teams, die sich mit der Aufgabenstellung ab dem Sommer 2026 auseinandersetzen werden. Das Verfahren soll nicht-anonym durchgeführt werden, so dass ein offener, transparenter Austausch zwischen teilnehmenden Teams, Jury und Öffentlichkeit stattfinden kann.

Im Vorfeld des Verfahrens, der sog. Phase 0, gab es bereits Möglichkeiten der Beteiligung für die Öffentlichkeit. An der Öffentlichkeitsbeteiligung vor Ort haben sich ca. 80 Personen beteiligt. Weitere 68 Personen haben online die Möglichkeit der Beteiligung wahrgenommen. Die Ergebnisse sind ab Mitte Juni 2026 online einsehbar unter: https://midstad-duesseldorf-tuchtinsel.de/

Die Ergebnisse der gesamten Öffentlichkeitsbeteiligung sowie einer begleitenden Online-Beteiligung fließen in die Aufgabenstellung an die Teams ein. Die Auslobung wird den politischen Gremien im Juni/ Juli 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt, so dass die Teams über den Sommer Zeit zur Bearbeitung ihrer Entwurfsideen für die Tuchtinsel und die östlich angrenzenden Grundstücke an der Berliner Allee haben.

Am 15. Dezember werden die Ergebnisse noch vor der finalen Jurysitzung der Öffentlichkeit präsentiert. Die dort vorgetragenen Anmerkungen und Hinweise werden dem Preisgericht für die Entscheidungsfindung mitgegeben. Zudem begleiten zwei Vertreter aus der Bürgerschaft den gesamten Prozess und nehmen auch an der Jury teil. Anschließend ist eine Ausstellung der Entwürfe geplant.

Im Anschluss an das kooperative Verfahren wird das Planungsrecht auf Grundlage des Siegerentwurfes neu aufgestellt.