Südwestlich Brinckmannstraße

Anlass

Der Rat der Stadt Düsseldorf hat am 06. Februar 2020 den Beschluss zum Neubau des Technischen Verwaltungsgebäudes (TVG) an der Moskauer Straße 23 gefasst.
Der heutige Standort des Technischen Rathauses in Bilk wird ab dem Jahr 2030 für eine Nachnutzung zur Verfügung stehen, da die Landeshauptstadt Düsseldor (LHD) einen Neubau in zentraler Lage nahe des Hauptbahnhofs plant. Mit der Nachnutzung wird der Standort als innerer Stadteingang neugestaltet.

Der Umzug in den Neubau ist Stand heute für 2030 vorgesehen.

 

 

Plangebiet

Der Standort des Technischen Rathauses liegt im Stadtteil Bilk und hat eine Größe von ca. 3 ha. Das Areal wird durch die Straßen Auf´m Hennekamp im Nordwesten, Brinckmannstraße im Nordosten und Südosten und Mecumstraße im Südwesten begrenzt.

© Landeshauptstadt Düsseldorf

Der Standort umfasst vier freistehende Bürogebäude unterschiedlichster Typologie und Alter. Markant ist vor allem das zwölfgeschossige Hochhaus im Kreuzungsbereich Auf´m Hennekamp/Mecumstraße. Das gesamte Areal ist mit ein- bis zweigeschossigen Tiefgaragen unterbaut.

Zwischen den Gebäuden befinden sich großzügige Freibereiche die entweder als Rasenfläche oder als Parkplatz ausgebildet sind und durch die Tiefgaragenrampen zerschnitten werden. Im Nahbereich der Gebäude befinden sich Gehölzbepflanzungen; auf den Rasenflächen stehen vereinzelt Bäume.

Die Tiefgaragen und die oberirdischen Stellplätze sind von der Brinckmannstraße erschlossen. Auch die Anlieferung erfolgt über die Brinckmannstraße.

Qualitätssicherndes Verfahren

In einem ersten Schritt fand am 14. November 2024 der Workshop „Denklabor Brinckmannstraße“ statt, der als öffentlicher baukultureller Dialog gestaltet war. Entlang der Themenschwerpunkte „Wie wohnen wir morgen“, „Wohnen hoch hinaus“ und „Umnutzung des Bestandes“ wurden mögliche Nachnutzungsszenarien an Thementischen und in einer Podiumsdiskussion für den Standort des Technischen Rathauses diskutiert.
Ergebnis des Workshops sind drei Ergebnisthesen je Themenschwerpunkt:

  1. Wie wohnen wir morgen
    Das (Wohn-) Quartier soll sich den angrenzenden Stadtquartieren öffnen, mit der Umgebung vernetzen, ein Durchgrünungskonzept enthalten und bezahlbaren Wohnraum, am besten in Erbpacht, vorsehen.
     
  2. Wohnen hoch hinaus
    Das Holzhochhaus soll als vielfältig einsetzbarerer Gebäudetyp im neuen Quartier genutzt werden. Es soll als Wohnhochhaus eine attraktive Wohnform bieten und einen städtebaulichen Mehrwert für das Quartier in seiner Funktion als innerer Stadteingang darstellen.
     
  3. Umnutzung des Bestandes
    Die Umnutzung des Bestandes soll eine nachhaltige Entwicklungsperspektive für ein lebendiges Quartier mit vielfältigen, auch subkulturellen Nutzungen, sein. Das Quartier soll durch den Modellcharakter der „Unfertigkeit“ einen stetigen Wandel im Sinne des Zeitgeistes erfahren.

Daran anschließend erfolgte vom 15. Januar 2025 bis zum 12. Februar 2025 eine Onlinebeteiligung aufbauend auf den Ergebnisthesen des Workshops. Bei dieser Onlinebefragung fand die Ergebnisthese zu „Wie wohnen wir morgen“ eine 72%ige Zustimmung, die Ergebnisthese zu „Wohnen hoch hinaus“ eine 62%ige Zustimmung und die Ergebnisthese zur „Umnutzung des Bestandes“ eine 74%ige Zustimmung.

Bebauungsplan

Zur Umsetzung dieser städtebaulichen Ziele ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens erforderlich mit dem in 2025 begonnen wird.
Vor dem Hintergrund der Wohnungsbauoffensive soll vorrangig bezahlbarer Wohnraum auf den städtischen Flächen entstehen. Die Mischung mit gewerblichen, sozialen und kulturellen Nutzungen soll zu einem belebten und attraktiven Quartier beitragen.

Als Art der baulichen Nutzung wird dem entsprechend gemäß § 6a Baunutzungsverordnung ein „Urbanes Gebiet“ im Bebauungsplan festgesetzt. Diese Festsetzung ermöglicht die Realisierung vielfältiger Nutzung und bietet die Möglichkeit, künftig flexibler auf verschiedene Nachfragebedürfnisse einzugehen.

Auch das Wohnen im Hochhaus wird thematisiert und mit Nachhaltigkeitsgedanken, wie der Holzbauweise, verknüpft. Im Sinne der Nachhaltigkeit wird geprüft, welche Bestandsgebäude neben dem technischen Verwaltungsgebäude II in welcher Form erhalten und umgenutzt werden können.